Ziel des Kriteriums ist es, die Verwendung von Produkten zu fördern, die hinsichtlich ökologischer und sozialer Auswirkungen über die Wertschöpfungskette transparent sind und deren Rohstoffgewinnung und Verarbeitung anerkannten ökologischen und sozialen Standards entsprechen.
Die Erfüllung der Mindestanforderungen der jeweiligen Rohstoffgruppe ist im Rahmen der Nachweisführung durch die standardgebende Organisation darzulegen.
Die Erfüllung der systemischen Anforderungen ist Voraussetzung für eine Anerkennung des Standards.
Die „inhaltliche Anforderungen" legen fest, welche ökologischen und sozialen Mindestforderungen ein Standard hinsichtlich der Rohstoffgewinnung, Verarbeitung bzw. Herstellung von Baustoffen als Grundsatz formulieren und verfolgen soll. Die inhaltlichen Anforderungen sind übergeordnet formuliert, um die Betrachtung aller am Bau eventuell eingesetzten Rohstoffe zu ermöglichen. Wird ein bestimmter Rohstoff (z.B. Holz, Beton, oder Naturstein) verwendet, sind die Aspekte betrachtungsrelevant, die bzgl. des jeweiligen Rohstoffes / Produktes „wesentlich", und daher relevant sind. Eine Übersicht zeigt die rohstoffspezifische Zuordnung.
Zielsetzung ist es, negative Umweltauswirkungen im Bereich der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung zu verringern. Die Einhaltung der folgenden rohstoffspezifisch relevanten ökologischen Nachhaltigkeitsziele, die bei der Rohstoffgewinnung und Verarbeitung der betrachteten Rohstoffgruppen wesentlich sind, ist durch den Standard nachzuweisen.
Es müssen Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Biodiversität getroffen werden.
Mit Ausnahme natürlicher Reinbestände werden Mischbestände mit standortgerechten Baumarten erhalten bzw. aufgebaut. Ein hinreichender Anteil von Baumarten der natürlichen Waldgesellschaften wird angestrebt. Bei der Beteiligung fremdländischer Baumarten wird sichergestellt, dass es durch deren Naturverjüngung nicht zu einer Beeinträchtigung der Regenerationsfähigkeit anderer Baumarten und damit zu deren Verdrängung kommt.
Eine genetische oder chemische Behandlung von Samen muss vermieden werden.
Naturfasern müssen aus biologischer Landwirtschaft bzw. Tierhaltung stammen.
Naturräume sollen wieder in einen dem ursprünglichen Zustand mindestens gleichwertigen Zustand überführt werden. Es gilt das Verschlechterungsverbot.
2.1 Renaturierung / Rekultivierung von AbbaugebietenEs muss eine Verpflichtung zur Einhaltung eines Verschlechterungsverbots bestehen. Naturräumen müssen in einen dem ursprünglichen Zustand mindestens gleichwertigen Zustand zurückgeführt werden.
Gewinnung von Rohstoffen findet nicht (Totalschutzgebiete - Set-aside areas) oder nur schonend (Umweltverträglichkeit) aus Gebieten mit besonderen Schutzwerten statt. Schutzwerte sind: Artenvielfalt, natürliche Landschaften, Biotope/Habitate, ökosystemare Dienstleistungen, kulturelle Werte, Bedürfnisse der lokalen, ansässigen Gemeinschaften.
Es muss ein langfristig nachhaltiger Bewirtschaftungsplan vorhanden sein.
Der jährliche Abbau darf 1/100 der mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand jährlich gewinnbaren Ressourcen aus bekannten Lagern nicht überschreiten.
Hochwasserschutz, Trinkwasser, Lawinen, etc.
3.1 Monitoring und Kontrolle der UmweltauswirkungenUmweltauswirkungen müssen dauerhaft beobachtet, dokumentiert und untersucht werden. Es müssen Maßnahmen zur Kontrolle der Umweltauswirkungen getroffen werden.
Die Flächeninanspruchnahme muss minimiert werden, um den Erhalt von Böden und Landschaften sicherzustellen.
z.B. Bodenverdichtung, Bodenerosion, Bodenkontamination durch den Einsatz von umwelt-, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Chemikalien
5.1 BodendegradationBiologische, chemische und physikalische Bodendegradation muss vermieden werden.
Es müssen Maßnahmen zum Erhalt des natürlichen Wasserkreislaufs getroffen werden (u.a. Vermeidung von Auswirkungen auf Oberflächengewässer- und/oder Grundwasserstände sowie deren Qualität, Vermeidung von großflächigen Versiegelungen).
Es müssen Maßnahmen zur Reduktion des Wasserverbrauchs getroffen werden.
Der ökonomische Umgang mit elektrischer Energie muss sichergestellt werden (Maschinen mit geringem Energieverbrauch, Benutzung erneuerbarer Energien). Die Angestellten müssen im sparsamen Umgang mit elektrischer Energie geschult sein.
z.B. Vermeidung von Auswirkungen auf die Wasserqualität durch Abwässer
8.1 Recycling von SchmutzwasserVerschmutzte Abwässer dürfen nicht in das Grundwasser oder andere natürliche Gewässer gelangen. Es muss ein effektives Recyclingsystem vorhanden sein, bei dem verschmutzte Abwässer gesäubert und danach dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt werden.
Die Düngung mit umwelt-, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Chemikalien muss vermieden werden.
Die Verwendung von Pestiziden, welche umwelt-, gesundheitsschädlichen und gefährlichen Chemikalien enthalten, muss vermieden werden.
Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen, insbesondere giftigen Abfällen, getroffen werden.
Farbstoffe dürfen keine Schwermetalle enthalten.
Bleichverfahren müssen auf Sauerstoffbasis durchgeführt werden.
Es müssen Maßnahmen zur Vermeidung von schädlichen Emissionen getroffen werden, um die Luftqualität zu erhalten.
z.B. über Nutzung lokaler oder regionaler Rohstoffquellen
11.1 Reduzierung von TransportenEs müssen Maßnahmen zur Vermeidung von Transporten getroffen werden (Verlagerung auf umweltfreundlichere Alternativen und die Nutzung lokaler Rohstoffquellen).
Zielsetzung ist es, negative soziale Auswirkungen durch die Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen zu verhindern. Die Anforderungen im Bereich der sozialen Themen orientieren sich u.a. am Menschenrechtsabkommen und den Arbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Iseal Assurance Code und den OECD-Leitlinien für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht. Der Bezug zu den vorgenannten oder gleichwertigen Normen und Standards ist im Rahmen der Nachweisführung durch die standardgebende Organisation darzulegen.
(ILO = International Labour Organisation)
(Vermeidung von Arbeitsunfällen, Schutz der Arbeiter vor Gefahrenquellen) über die gesamte Liefer- bzw. Wertschöpfungskette)
z.B. Zusicherung eines den gesetzlichen Vorgaben entsprechenden schriftlichen Arbeitsvertrags; gilt auch für Subunternehmer.
Schutz des Vereinigungsrechtes und auf Kollektivverhandlungen gemäß ILO-Übereinkommen 87 und 98
gemäß ILO-Übereinkommen 100 und 111
Vermeidung von Nutzungskonflikten und der Gefährdung der Lebensgrundlage der lokalen Bevölkerung durch mögliche negative Auswirkungen der Rohstoffgewinnung, Verarbeitung oder Herstellung von Produkten (Landvertreibungen, Zwangsumsiedlungen sowie Beeinträchtigung der Ernährungssicherung).
wie z.B. Verhinderung von Korruption, Umsetzung fairer Geschäftspraktiken, Einhaltung von Gesetzen
Im Kriterium Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung werden verschiedene Qualitätsstufen, entsprechend der Umsetzung der inhaltlichen Anforderungen eines anerkannten Standards unterschieden.
Der Standard zertifiziert als wesentlich formulierte Teilelemente im Sinne des Kriteriums "Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung" wie z.B. nur die Gewinnung, nicht jedoch die Weiterverarbeitung oder nur die Verarbeitung von Rohstoffen, nicht jedoch die Gewinnung. Diese Einstufung kann nur dann erfolgen, wenn der Standard die Abbildung der aktuell noch nicht betrachteten Elemente der Wertschöpfungskette nachweislich zukünftig erfassen wird und die Integration bereits angekündigt ist.
oder
Die nach dem Standard zertifizierten Baustoffe/Produkte erfüllen die im Kriterium aufgeführten inhaltlichen (entweder nur die ökologischen oder die sozialen) Anforderungen über die Vergabekriterien des Standards. Die Erfüllung bezieht sich auf die wesentliche Elemente der Wertschöpfungskette.
oder
Der Standard berücksichtigt bei der Zertifizierung eine „Mischung" von zertifizierten und nicht-zertifizierten Rohstoffen.
Die nach dem Standard zertifizierten Baustoffe oder Produkte erfüllen die im Kriterium aufgeführten inhaltlichen (sowohl die ökologischen als auch die sozialen) Anforderungen über die Vergabekriterien des Standards. Die Erfüllung bezieht sich auf die wesentliche Elemente der Wertschöpfungskette.
Die nach dem Standard zertifizierten Baustoffe oder Produkte weisen die Verwendung von Sekundärrohstoffen nach und erfüllen die im Kriterium aufgeführten inhaltlichen (sowohl die ökologischen als auch die sozialen) Anforderungen über die Vergabekriterien des Standards.
Im Kriterium ENV1.3 - Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung sind die „inhaltliche Anforderungen" an Standards explizit im Kriterium formuliert und als solche benannt.
Download DGNB Kriterium ENV1.3
Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
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