Das Ziel des Kriteriums ist es die Verwendung von Werkstoffen, Bauprodukte sowie Zubereitungen zu reduzieren oder zu vermeiden, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes oder der Freisetzung von Schadstoffen ein Risiko für Mensch, Flora und Fauna darstellen können.
Die Anerkennung der Mindestanforderungen für das Kriterium ENV1.2 wird aktuell noch nicht explizit gefordert.
Die Erfüllung der systemischen Anforderungen ist Voraussetzung für eine Anerkennung des Standards.
Im Kriterium sind Anforderungen an einzelne Baustoffe, Produkte und Zubereitungen in einer „Kriterienmatrix" in Form von Qualitätsstufen formuliert. Erfüllt ein Label die entsprechenden Anforderungen, so kann dieses im Rahmen der DGNB Zertizierung als Standard anerkannt werden. Dies bedeutet, dass zum Nachweis für die Erfüllung der jeweiligen Anforderungen des Kriteriums das anerkannte Produktlabel herangezogen werden kann.
Im ersten Schritt kann die Labelanerkennung nur für bestimmte Zeilen und hier nur für bestimmte Aspekte der Kriterienmatrix des Kriteriums "ENV1.2 - Risiken für die lokale Umwelt" anerkannt werden. Die Anerkennung bezieht sich vorerst ausschließlich auf Emissionseigenschaften von folgenden Bauprodukten (Zeile der Matrix – betrachtete Emission):
Die umfassende Darstellung ist der Anlage des Kriteriums zu entnehmen, dass hier heruntergeladen werden kann.
Hinweis: Die DGNB wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Anforderungen für die DGNB Labelanerkennung öffnen. Aktuell kann dies projektspezifisch über einen Nachweis der Gleichwertigkeit erfolgen.
Download DGNB Kriterium ENV1.2
Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
Telefon: +49 711 722322-33
k.sternsdorff at dgnb.de