Jeder Standard folgt eigenen, festgelegten Anforderungen. Dies sind unterschiedlich definierte Qualitätskriterien für Produkte oder Dienstleistungen, die im jeweiligen Standard individuell formuliert sind.
Die DGNB stellt im Rahmen der Anerkennung von Standards kriterienspezifisch unterschiedliche Anforderungen an Standards, deren Erfüllung Grundlage der Anerkennung ist. Je nachdem für welches DGNB Kriterium das Label anerkannt wird, sind also unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen. Eine Anerkennung kann aktuell für die folgenden DGNB Kriterien der gültigen deutschen Version erfolgen:
Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit (TEC1.6)
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Standards ist die Einhaltung von Mindestanforderungen, vorerst ausschließlich für das Kriterium ENV1.3, eine Voraussetzung für eine Anerkennung eines Standards.
Primär- und Sekundärrohstoffe
Die Anerkennung von Standards für das Kriterium ENV1.2 und TEC1.6 wird aktuell noch nicht explizit gefordert.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens von Standards ist der Nachweis der systemischen Anforderungen grundsätzlich zu führen. Anhand der „systemischen Anforderungen" soll die Glaubwürdigkeit eines Standards untersucht werden.
Die folgenden systemischen Anforderungen sind im Rahmen einer Anerkennung für das Kriterium ENV1.3 zu erfüllen. Bei der Anerkennung von Standards für die Kriterien ENV1.2 und TEC1.6. kann der Nachweis der Anforderungen in einigen Teilaspekten aufgrund des Standards andere Anforderungen formulieren. Im Rahmen der Anerkennung können Abweichungen der unten stehenden systemischen Anforderungen akzeptiert werden.
Wichtig ist uns, dass die Standardgebende Organisation mit Hilfe von Verfahren und Prozessen sicherstellt, dass Anforderungen in den folgenden Bereichen eingehalten werden:
Transparenz und ZugänglichkeitDer Standard vermittelt klar und deutlich, für welche Zielsetzungen dieser steht. Trägerschaft, Struktur und Verfahrensweisen (Grundsätze von Prozess- und, Umsetzungsmanagement sowie Aufbau der Kontrollsysteme) sowie die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Entscheidungsgremien der standardsetzenden Organisation sind öffentlich und frei zugänglich. Die Teilnahme an der Zertifizierung nach dem Standard steht jedem offen.
Bei Erfüllung der Systemanforderungen des Standards erhält der Bewerber eine Lizenz bzw. ein Zertifikat eines unabhängigen Dritten. Die Vergabekriterien des Zertifizierungssystems basieren auf wissenschaftlich und technisch fundierten Grundlagen. Vergabekriterien, Vergabegrundlagen, Vergabe- und Kontrollverfahren sind eindeutig und verständlich dokumentiert und liegen in sachgemäß aufbereiteter Form veröffentlicht vor. Auskunft zu Zertifizierungsleistung, Beschwerdesystem (alle Ebenen: System, Lieferkette, Gewinnung und Zertifizierungsstellen) sind dokumentiert und einsehbar.
Die Kontrolle der Einhaltung der Vergabekriterien und die Vergabe der Lizenz oder des Zertifikats erfolgt durch einen unabhängigen qualifizierten Dritten (anerkannte akkreditierte Zertifizierungsstellen oder staatliche Kontrollstellen). Unabhängige Dritte werden namentlich bekanntgegeben. Standardgeber, Lizenz- oder Zertifikatsnehmer und unabhängige Dritte sind rechtlich und wirtschaftlich voneinander getrennt.
Die Einhaltung der Vergabekriterien unterliegt einer umfänglichen und regelmäßigen Kontrolle auf einzelbetrieblicher Ebene. Eine eindeutige Aussage zur Gültigkeitsdauer und einer eventuell möglichen Fristverlängerung der Lizenz bzw. des Zertifikats wird im Zusammenhang mit der Lizenz- oder Zertifikatsvergabe bekanntgegeben. Einzuhaltende erforderliche Kontrollmechanismen sind öffentlich und frei zugänglich. Missstände und Verstöße bei der Vergabe werden offengelegt und/oder sanktioniert.
Die Vergabekriterien des Standards werden auf Grundlage von Normen definiert und beziehen sich auf Anforderungen, die zur Zielerreichung des Zertifizierungssystems erforderlich sind.
Die Anwendung des Standards fördert dessen Zielsetzungen. Die Ergebnisse werden anhand eines Monitoring- und Evaluierungsprozesses erfasst. Aus diesem Prozess gewonnene Erkenntnisse zur Verbesserung des Systems werden bei regelmäßigen Überarbeitungen des Standards berücksichtigt. Ergebnisse werden veröffentlicht und sind frei zugänglich. Das Verfahren zur Erstellung und Weiterentwicklung des Standards schließt offene Beratungen durch Experten und interessierte Kreise ein.
Die Standardgebende Organisation kann alternativ auch den Nachweis führen, dass die systemischen Anforderungen der DGNB Labelanerkennung auf Basis der Anwendung der EN ISO 140024 oder der DIN EN ISO/IEC 17065 oder gleichwertiger internationaler Grundlagen erfüllt werden.
Diese sind kriterienspezifisch festgelegt und beziehen sich auf die Erfüllung von Anforderungen in bestimmten DGNB Kriterien als Teil des DGNB Zertifizierungssystems der jeweils gültigen Version.
Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
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k.sternsdorff at dgnb.de