Besuchen Sie unsere digitalen Infoveranstaltungen Zum 1. Januar 2023 gab es mehrere inhaltliche Änderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Nächste Termine:
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Seit dem 1. Juli 2021 sind mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachhaltige Gebäude mit einer DGNB Zertifizierung und dem Erreichen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) förderfähig.
Über die NH-Klasse hinaus bietet Ihnen eine Nachhaltigkeitszertifizierung der DGNB viele Vorteile: Nachhaltige Gebäude sind werthaltiger bei geringeren Betriebs- und Unterhaltskosten. Das DGNB Zertifikat erhöht die Chancen bei Verkauf und Vermietung, da die hohe Qualität eines Gebäudes für Eigentümer und Nutzer sichtbar wird. Gleichzeitig tragen Sie aktiv dazu bei, unsere Umwelt zu schützen: DGNB zertifizierte Gebäude sind ressourcenschonend gebaut, tragen weniger zu Treibhausgasemissionen bei und können größtenteils dem Rohstoffkreislauf wieder zurückgeführt werden.
Wie können Sie sich die Förderung für die NH-Klasse in Zusammenarbeit mit der DGNB sichern? Und was müssen Sie dabei unbedingt beachten? Hier beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude.
Im Rahmen der Neubauförderung können seit dem 21. April 2022 nur noch Anträge für die Effizienzhaus-Stufe 40 mit NH-Klasse sowie Effizienzgebäude-Stufe 40 mit NH-Klasse gestellt werden. Voraussetzung hierfür ist das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude.
Bei Fragen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) können Sie sich an das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wenden. Hotline: 030 257 679 435 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr) oder über das QNG-Kontaktformular auf der Website www.nachhaltigesbauen.de
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren. Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007 zur Website der KfW Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie hier. Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet das BMWK hier. |
Sie benötigen nur noch einen Antrag für die Förderung von Effizienzmaßnahmen, Erneuerbaren Energien sowie für den Nachhaltigkeitsbonus und die Förderung der damit in Zusammenhang stehenden Beratungs- und Planungsleistungen.
Bei Neubauvorhaben können private und gewerbliche Antragsteller ausschließlich die Kreditvariante (Tilgungszuschuss) beantragen. Kommunen können zwischen Kredit oder Zuschuss wählen.
Kredit (Tilgungszuschuss)
Zuschuss zu einem Förderkredit, welcher meist am Ende der Laufzeit abgezogen wird und somit die Tilgungslast reduziert und zu einer Optimierung der Liquidität am Ende des Förderkredits führt
Zuschuss
Kapitalzuwendung, die als zweckgebundene staatliche Transferleistung bei ordnungsgemäßer Verwendung nicht zurückgezahlt werden muss
Der Bund fördert im Rahmen der BEG erstmals Nachhaltigkeitsaspekte von Bauvorhaben durch eine eigene „NH-Klasse". Dazu muss das Gebäude eine vom Bund anerkannte Nachhaltigkeitszertifizierung erhalten.
Der erforderliche Nachweis für die Förderung erfolgt durch die Vergabe des gebäudebezogenen "Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude" (QNG). Das DGNB System gehört zu den "Bewertungssystemen und Zertifizierungsstellen der QNG-Siegelvarianten für Wohngebäude" sowie zu den "Bewertungssystemen und Zertifizierungsstellen der QNG-Siegelvarianten für Nichtwohngebäude".
Fortlaufend aktuelle Informationen zu den QNG-Siegelvarianten, den Bewertungssystemen und Zertifizierungsstellen finden Sie auf dem Informationsportal "Nachhaltiges Bauen" des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/siegelvarianten-bewertungssysteme
Antragsberechtigt für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sind:
Förderanträge zur BEG müssen vor Vorhabenbeginn gestellt werden.
Als Vorhabenbeginn gilt
Planungs- und Beratungsdienstleistungen dürfen Sie auch vor Antragstellung in Anspruch nehmen. Diese Dienstleistungen führen für sich genommen nicht zur Annahme eines Vorhabenbeginns.
In unserer Datenbank finden Sie DGNB Auditoren, die Sie gerne zur BEG-Förderung beraten und die DGNB Zertifizierung durch ein Audit begleiten.
Für eine Beratung können Sie ebenfalls DGNB Consultants kontaktieren.
Energieberater und Interessierte, die sich im Rahmen der BEG-Förderung zum DGNB Experten fortbilden möchten, finden hier alle nötigen Informationen.
Ihr Weg zum DGNB ExpertenMit der DGNB in vier Schritten zur Bundesförderung für effiziente Gebäude. Wir zeigen Ihnen wie.
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