DGNB
BEG-Foerdersumme

Förderkonditionen mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Welche BEG-Förderkonditionen können Sie für einen Neubau oder eine Sanierung zum Effizienzhaus mit dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erhalten? Hier verschaffen wir Ihnen einen Überblick über die Förderkonditionen in den BEG-Teilprogrammen

  • Nichtwohngebäude (BEG NWG) – Sanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus sowie
  • Klimafreundlicher Neubau (BEG KFN) – Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Förderkonditionen Klimafreundlicher Neubau – BEG KFN

Was wird gefördert?

Mit dem "Klimafreundlichen Bauen" wurde die BEG-Neubauförderung zum 1. März 2023 neu ausgerichtet. Für Neubauten gibt es zwei Förderstufen: "Klimafreundliches Gebäude" und "Klimafreundliches Gebäude mit QNG". Wir beziehen uns hier auf die Variante mit QNG.

Gefördert werden

  • der Bau oder der Erstkauf einschließlich Nebenkosten,
  • die Planung und Baubegleitung durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz (EEE) und Nachhaltigkeit (DGNB Consultant oder DGNB Auditor) sowie
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Fördervoraussetzungen der KfW

Zusätzlich zu den QNG-Anforderungen und dem DGNB Zertifikat, müssen folgende Voraussetzungen für eine Zusage der Förderung durch die KfW erfüllt werden.

Als "Klimafreundliches Wohngebäude mit QNG" oder "Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit QNG" gilt nur ein Gebäude, das

  • wenig Energie verbraucht und damit die Effizienzgebäude-Stufe 40 erreicht,
  • die Bestätigung der Nachhaltigkeit über ein QNG-Siegel hat
  • und nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Förderung für Effizienzhäuser: Neubau Wohngebäude

Für ein Klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten Sie einen Kreditbetrag von bis zu 150.000 Euro je Wohnung. Das sind 50 Prozent mehr als für ein Vorhaben ohne Nachhaltigkeitszertifizierung.

Förderkonditionen ohne QNG: max. 100.000 Euro je Wohnung
Förderkonditionen mit QNG: max. 150.000 Euro je Wohnung

Förderung für Effizienzhäuser: Neubau Nichtwohngebäude

Für ein Klimafreundliches Nichtwohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude erhalten Sie einen Kreditbetrag von bis zu 15 Mio. Euro je Vorhaben. Das sind 50 Prozent mehr als für ein Vorhaben ohne Nachhaltigkeitszertifizierung.

Förderkonditionen ohne QNG: max. 2.000 Euro/m² NGF / max. 10 Mio. Euro je Vorhaben
Förderkonditionen mit QNG: max. 3.000 Euro/m² NGF / max. 15 Mio. Euro je Vorhaben

Förderkonditionen Sanierung von Nichtwohngebäuden – BEG NWG

Was wird gefördert?

Gefördert werden

  • die Sanierung zum Effizienzgebäude oder der Kauf eines frisch sanierten Effizienzgebäudes,
  • die Planung und Baubegleitung durch die Expertinnen und Experten für Energieeffizienz (EEE) und Nachhaltigkeit (DGNB Consultant oder DGNB Auditor) sowie
  • die Nachhaltigkeitszertifizierung.

Förderung für Effizienzhäuser: Sanierung Nichtwohngebäude

Förderfähige Kosten: max. 2.000 Euro/m² NGF / max. 10 Mio. Euro je Vorhaben

Die Höhe des Tilgungszuschusses hängt von der Effizienzgebäude-Stufe der erfolgten Sanierung ab. Mit dem QNG können Sie eine zusätzliche Förderung von 5 Prozent erhalten (als Alternative zum Erneuerbare Energien-Bonus).

Eine Übersicht der Stufen mit den zugeordneten Tilgungszuschüssen finden Sie hier auf der Website der KfW unter dem Punkt "Nichtwohngebäude".