Hier beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen, die uns zur Bundesförderung für effiziente Gebäude über verschiedene Kanäle erreicht haben.
Sollten Sie weitere Fragen zur DGNB Zertifizierung in Zusammenhang mit der BEG-Förderung haben, wenden Sie sich gerne per E-Mail unter beg@dgnb.de an uns.
Eine Übersicht über die zugelassenen Zertifizierungsstellen finden Sie unter https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/siegelvarianten-bewertungssysteme/.
Förderfähig sind seit dem 01.01.2023 alle Nutzungsarten, die nach Anlage 1 QNG der LCA-Klasse K1 zugeordnet sind. Unter folgendem Link finden Sie unter "Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – Anlage 1" eine Liste der förderfähige Nutzungsarten: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG – Informationsportal Nachhaltiges Bauen
Es gibt keine Grenzwerte bei den allgemeinen Anforderungen des QNG. Eine inhaltliche Bearbeitung im Rahmen der Nachhaltigkeitszertifizierung ist ausreichend.
Die Grenzwerte sind ambitioniert, aber mit guter Planung erreichbar.
Auch bei einer Serienzertifizierung bekommt nur das konkret umgesetzte Bauvorhaben bzw. das zu fördernde Projekt das QNG-Siegel (nicht das DGNB Basiszertifikat / Serienzertifikat).
Ja, vor dem Abschluss von Liefer- und Leistungsverträgen muss das Projekt bei der DGNB angemeldet sein.
Sie nehmen eine Nachhaltigkeitsberatung durch einen DGNB Consultant und DGNB Auditor in Anspruch. Danach können Sie die KfW-Förderung beantragen und das Projekt bei der DGNB anmelden. Nach Zusage der Fördermittel können Sie Liefer- und Leistungsverträge abschließen.
Ja, für die Inanspruchnahme der BEG-Fördermittel ist die Nachhaltigkeitsklasse (NH-Klasse) nachzuweisen. Diese erreichen Sie nur über eine abgeschlossene Zertifizierung.
Sie können die Baubegleitung / Fachplanung und die Nachhaltigkeitszertifizierung jeweils getrennt fördern lassen. Die Höhe der Förderung hängt vom Bauvorhaben ab.
Die Gebühr für die DGNB Zertifizierung ist derzeit nicht förderfähig.
Das Projekt benötigt eine Nachhaltigkeitszertifizierung (bei der DGNB mind. ein Zertifikat in Silber). Zusätzlich ist die Erfüllung der besonderen Anforderungen des QNG nachzuweisen.
Nein, Sie müssen die Nachhaltigkeitszertifizierung komplett abschließen, um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) zu erhalten.
Bitte lesen Sie hierfür die detaillierte Beschreibung des QNG in der Anlage 3: https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/
Nein, derzeit ist die Förderung an den EH40-Standard gekoppelt.
Die Regelungen finden Sie unter folgendem Link in "Handbuch Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude – Anlage 1" auf Seite 7: Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) – Informationsportal Nachhaltiges Bauen
Demnach sind alle Nutzungsarten mit der LCA-Klasse K1 als Mischnutzung förderfähig.
Sobald Anteile ohne LCA-Klasse enthalten sind (unabhängig der 15 % Regelung aus den DGNB Systemgrundlagen), ist das Gesamtgebäude nicht im QNG abbildbar.
Nein, für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) benötigt es mindestens die Zertifizierung in DGNB Silber.
Die Antragsstellung erfolgt über einen Energie-Effizienz-Experten (EEE).
Die Zertifizierungsstelle stellt das Zertifikat aus, in unserem Fall die DGNB. Eine Übersicht der zugelassenen Zertifizierungsstellen finden Sie hier unter https://www.nachhaltigesbauen.de/austausch/beg/siegelvarianten-bewertungssysteme/.
Der Energie-Effizienz-Experte (EEE) kann auch der Nachhaltigkeits-Experte sein, wenn er z.B. DGNB Auditor ist.
Hier finden Sie alle Informationen, wenn Sie sich als Energieberater zum DGNB Consultant und im weiteren Schritt zum DGNB Auditor fortbilden möchten.
DGNB Consultants sind befähigt interessierte Bauherren zur BEG-Förderung zu beraten.
DGNB Auditoren dürfen zur BEG-Förderung beraten und das Audit durchführen, also die DGNB Zertifizierung begleiten und das Projekt zur Zertifizierung bei der DGNB einreichen.
Auch Massivbauten können ein DGNB Zertifikat, z.B. in der Qualitätsstufe Silber, erreichen.
In neuen DGNB Systemversionen streben wir eine Harmonisierung an. Derzeit gilt es die jeweils vorgeschriebenen Rechenregeln zu beachten.
Generell können alle DGNB Auditoren Projekte, die eine BEG-Förderung mit NH-Klasse anstreben, auditieren.
Hier finden Sie eine Liste von DGNB Auditoren, die uns Rückmeldung gegeben haben, dass sie Aufträge in Zusammenhang mit der BEG-Förderung annehmen.
Theoretisch können Sie auf DGNB Auditoren in ganz Deutschland zugehen. Da u.a. Baustellentermine anfallen können, ist aus unserer Sicht eine regionale Betreuung empfehlenswert.
Nein, grundsätzlich kann ein DGNB Auditor auch beim Auftraggeber tätig sein. Die DGNB prüft alle Projekte im Rahmen der Konformitätsprüfung.
Ja, das ist möglich.
Ein Pre-Check darf von DGNB Consultants und DGNB Auditoren durchgeführt werden.
Ja, das ist möglich.
Sie können mehrere Wohngebäude entweder einzeln oder als Ensemble zertifzieren. Unabhängig davon erhalten Sie für jedes Gebäude ein DGNB Zertifikat und somit auch das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
Ja, die DGNB spricht hierbei von Mehrfach- und Serienzertifizierung.
Mehr Informationen dazu finden Sie hier.
Wir stellen DGNB Auditoren zahlreiche Excel-Tools zur Berechnung und Nachweisführung zur Verfügung.
Der Bauherr / der Antragsteller muss DGNB Mitglied sein, um die reduzierte Gebühr für das DGNB Zertifikat zu erhalten.
Der Zertifizierungsprozess begleitet das gesamte Bauvorhaben. Für unsere Prüfung sind ca. zwei Monate einzuplanen.
Bei der DGNB fallen keine Mehrkosten für das QNG an. Es ist in den regulären Zertifizierungsgebühren der DGNB enthalten.
Der Mitgliedsbeitrag ist abhängig von Ihrer Unternehmensform und -größe. Alle Details finden Sie hier.
Die DGNB kooperiert mit den Architektenkammern Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen zum Angebot eines QNG-Qualifizierungsprogramms. Damit können Interessierte die Fortbildung zum DGNB Consultant auch direkt bei den jeweiligen Kammern absolvieren. Die Prüfung erfolgt digital durch die DGNB Akademie.
Um der gestiegenen Nachfrage nach Fachkräften im Rahmen der QNG-Anforderungen nachzukommen, haben DGNB Consultants nach ihrer erfolgreichen Prüfung bereits die Möglichkeit, Projekte bei der DGNB zur Zertifizierung anzumelden. Die Zertifizierung ist Voraussetzung für den Erhalt des QNG-Siegels. Die Fortbildung zum DGNB Auditor muss jedoch vor der Einreichung der Unterlagen zur Projektprüfung bei der DGNB abgeschlossen sein.
Für die Fortbildung zum DGNB Auditor haben wir das Angebot über die DGNB Akademie erhöht.
Alle Termine zur DGNB Consultant Fortbildung finden Sie hier.
OPTION 2 zum DGNB Consultant (s. Seite 8) empfehlen wir als ersten Schritt für alle, die künftig mit der DGNB Zertifizierung arbeiten möchten. So können Sie sich für die Fortbildung zum DGNB Consultant anmelden:
1. Öffnen Sie das Anmeldeformular und geben Sie die Information zur Mitgliedschaft und eines evtl. vorhandenen DGNB Registered Professional Titels ein.
2. Wählen Sie die für Sie passenden Termine für das Grundlagenwissen, die vier Systemmodule, Ihr gewünschtes Praxismodul sowie den Termin zur DGNB Consultant Prüfung.
3. Laden Sie entsprechende Nachweise für die Zulassung zur DGNB Consultant Prüfung am Ende der Buchung hoch.
Der finale Schritt zum DGNB Auditor baut hierauf auf und kann nachträglich gebucht werden.
Alle Informationen zur mehrstufigen Fortbildung zum DGNB Auditor finden Sie hier.
Ja, es gibt Zulassungsvoraussetzungen. Diese beziehen sich auf die Berufserfahrung. Zudem müssen Sie bereits lizenzierter DGNB Consultant sein, um sich zum DGNB Auditor fortbilden zu lassen.
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Fortbildung zum DGNB Consultant finden Sie hier.
Nein, eine Zusatzqualifikation ist nicht notwendig.
Fragen zu den Siegeldokumenten des QNG beantwortet die QNG-Hotline:
Bitte richten Sie Ihre Fragen per E-Mail an fragen@qng.info
oder telefonisch an 030 257 679 435 (Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 13:00 Uhr).
Förderinteressierte mit Fragen zum Förderverfahren (z.B. zur Antragstellung, Fördervoraussetzungen, Förderhöhen etc.) bitten wir die hierfür zuständige KfW zu kontaktieren.
Kostenfreie Servicenummer: 0800 539 9007
Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowie Informationen zur Antragstellung und zum Bewilligungsverfahren finden Sie auf der Website der KfW.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) beantwortet das BMWK hier.
In unserer Datenbank finden Sie DGNB Auditoren, die Sie gerne zur BEG-Förderung beraten und die DGNB Zertifizierung durch ein Audit begleiten.
Für eine Beratung können Sie ebenfalls DGNB Consultants kontaktieren.
Energieberater und Interessierte, die sich im Rahmen der BEG-Förderung zum DGNB Experten fortbilden möchten, finden hier alle nötigen Informationen.
Ihr Weg zum DGNB Experten