Zertifizierungsvoraussetzungen für Quartiere
- Die Mindestgröße eines Quartiers beträgt 2 Hektar Bruttobauland (BBL).
- Das Quartier setzt sich aus mehreren Gebäuden und mindestens zwei Baufeldern zusammen und verfügt über öffentliche bzw. öffentlich zugängliche Räume und entsprechender Infrastruktur.
- Stadtquartier: Der Wohnanteil (gemessen an der BGFDGNB) beträgt mindestens zehn und maximal 90 Prozent.
- Gewerbequartier: Das Quartier weist eine differenzierte Nutzungsstruktur auf.
- In allen Zertifizierungsphasen ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, dass es keinen Widerspruch der Eigentümer des Gebietes gegen die Zertifizierung gibt. Diese Regelung bezieht sich auf Privatgrundstücke im Quartier oder Grundstücke der öffentlichen Hand, die nicht der Allgemeinheit dienen.
- Des Weiteren gelten innerhalb der Kriterien folgende Grenzwerte:
THEMENBEREICHE | KRITERIUM | GRENZWERT | BESCHREIBUNG |
Naturschutz |
ENV1.4 Biodiversität |
10 BWP |
Gesamtkriterium zur Sicherung der Mindest-Umweltverträglichkeit |
Klimaschutz |
2.1. Ökobilanz-Ressourcenverbrauch |
5 BWP 5 BWP |
LCAQ, ges = 1,4 * LCAQ, REF prozentualer Anteils der erneuerbaren Primärenergie am Gesamtprimärenergiebedarf ≥4 % |
Soziales |
SOC3.3 Soziale und erwerbswirtschaftliche Infrastruktur |
5 BWP 5 BWP |
Bildung Nahversorgung |
Prozess |
PRO1.7 Partizipation |
10 BWP |
Gesamtkriterium zur Sicherung der Mindest-Bürgerbeteiligung |
Zertifizierungsvoraussetzungen für Industriestandorte
- Die Mindestgröße eines Industriestandortes beträgt 2 Hektar Bruttobauland (BBL).
- Es handelt sich um einen überwiegend industriell genutzten Standort.
- Es gibt eine natürliche oder juristische Person, die flächenverantwortlich für den Standort ist.