Unser Ziel ist es, die gesamte gebaute Umwelt jedem Menschen, unabhängig von seiner persönlichen Situation, uneingeschränkt zugänglich und nutzbar zu machen.
Barrierefreiheit oder Behindertengerechtigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil einer zukunftsweisenden und nachhaltigen Entwicklung im Bauwesen. Werden Grundsätze des barrierefreien Bauens bereits bei der Planung von Baumaßnahmen berücksichtigt, unabhängig davon, ob zu diesem Zeitpunkt Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen das Gebäude nutzen, können durch vorausschauende Lösungen die Kosten für eine erforderliche Anpassung und einen aufwendigen Umbau weitgehend vermieden werden. Barrierefreies Bauen erhöht den Wert und die Attraktivität von Quartieren für alle Personengruppen, insbesondere für Menschen mit motorischen, sensorischen und kognitiven Einschränkungen. Gerade im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sollte die Unterschiedlichkeit der Menschen als Potenzial empfunden werden. Ein barrierefreies oder behindertengerechtes Quartier gewährleistet Bewegungsfreiheit im Außenraum, die Zugänglichkeit aller Gebäude, aber auch die Zugänglichkeit relevanter Gebäudeflächen. Nur so kann eine zweckentsprechende Nutzbarkeit für jeden ermöglicht werden.
Das Kriterium wird in dem Seminar "Ökologie und Ökonomie in der Gebäudezertifizierung" thematisiert. Alle Seminartermine finden Sie hier.
Quelle von „Sustainable Development Goals"-Logos: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/
Weitere Informationen zum Beitrag zu übergeordneten Nachhaltigkeitszielen finden sie hier.
Ursula Schehrer
Senior Projektleiterin Quartiere
Telefon: +49 711 722322-77
u.schehrer at dgnb.de
Mitgliedern und Auditoren stehen alle Kriterien im internen Bereich zur Verfügung.
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