Das DGNB Zertifizierungssystem dient der objektiven Beschreibung und Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden und Quartieren. Bewertet wird die Qualität im umfassenden Sinne, über den kompletten Gebäudelebenszyklus hinweg.
Ob Neubau, Bestandsgebäude, Sanierungsprojekte oder aber der Gebäudebetrieb: Wenn die Anwendung des DGNB Systems erfolgen soll, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.
Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung bei Neubauten nicht länger als 3 Jahre zurück.
Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als 3 Jahre zurückliegt beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.
DGNB Mindestanforderungen
Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.
Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen
Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Haupt- bzw. Nebennutzung
Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so muss diese mit dem entsprechenden Nutzungsprofil gemäß den Anwendungsregeln für Neubau Mischgenutzte Gebäude bewertet werden.
Abgrenzungsregelungen
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.
Hinweis: Ab dem 1. Juli 2023 können Neubauprojekte auch entsprechend der Version 2023 angemeldet werden. Bis zum 30. November 2023 wird zudem eine Anmeldung für die Version 2018 möglich sein. Ab dem 1. Dezember 2023 ist eine Anmeldung dann ausschließlich für die Version 2023 möglich. Für diese gelten andere Voraussetzungen. Mehr zum DGNB System in der Version 2023
Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bzw. die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der DGNB nicht länger als 3 Jahre zurück.
Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Sanierungsprojektes beabsichtigt, dessen Sanierungsmaßnahme bzw. die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes länger als 3 Jahre zurückliegt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
DGNB Mindestanforderungen
Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.
Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen
Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Haupt- bzw. Nebennutzung
Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so muss diese mit dem entsprechenden Nutzungsprofil gemäß den Anwendungsregeln für Neubau Mischgenutzte Gebäude bewertet werden.
Abgrenzungsregelungen
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.
Die Fertigstellung des Gebäudes oder der Sanierung/Modernisierung muss mindestens 3 Jahre vor dem Einreichungstermin der Unterlagen liegen.
1) 50 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + eine wesentliche Änderung (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte
2) 25 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + zwei wesentliche Änderungen (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte
Eine detaillierte Beschreibung befindet sich in den Allgemeinen Grundlagen des Nutzungsprofils.
DGNB Mindestanforderungen
Aktualität von Gutachten und Simulationen
Gutachten und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich nicht auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Haupt- bzw. Nebennutzung
Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so ist die Vorgehensweise über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Abgrenzungsregelungen
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.
Die Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung mindestens 1 Jahr zurück.
DGNB Mindestanforderungen
Aktualität von Nachweisen
Nachweise müssen sich auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen. Werden Nachweise verwendet, die sich nicht auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Haupt- bzw. Nebennutzung
Die Kriterien lassen eine flächengewichtete Bewertung zu. Der Kriterienkatalog ist für jegliche Mischnutzung anwendbar.
Bei Unsicherheiten gibt es immer die Möglichkeit die Vorgehensweise über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.
Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
Telefon: +49 711 722322-33
k.sternsdorff at dgnb.de
Angelika Bandke
Senior Beraterin Serienzertifizierung
Telefon: +49 711 722322-44
a.bandke at dgnb.de