DGNB
Zertifizierungsvoraussetzungen

Zertifizierungsvoraussetzungen für Gebäude

Das DGNB Zertifizierungssystem dient der objektiven Beschreibung und Bewertung der Nachhaltigkeit von Gebäuden und Quartieren. Bewertet wird die Qualität im umfassenden Sinne, über den kompletten Gebäudelebenszyklus hinweg. 

Ob Neubau, Bestandsgebäude, Sanierungsprojekte oder aber der Gebäudebetrieb: Wenn die Anwendung des DGNB Systems erfolgen soll, gibt es bestimmte Voraussetzungen, die zu erfüllen sind.

Neubau (in der Version 2018)

Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung bei Neubauten nicht länger als 3 Jahre zurück.

Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als 3 Jahre zurückliegt beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.

DGNB Mindestanforderungen

Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Innenraumluftqualität (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC1.2)
  • Barrierefreiheit (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC2.1)
  • Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz oder sofern erforderlich ein Sicherheitskonzept.

Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.

Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Haupt- bzw. Nebennutzung

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so muss diese mit dem entsprechenden Nutzungsprofil gemäß den Anwendungsregeln für Neubau Mischgenutzte Gebäude bewertet werden.

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.


Hinweis: Ab dem 1. Juli 2023 können Neubauprojekte auch entsprechend der Version 2023 angemeldet werden. Bis zum 30. November 2023 wird zudem eine Anmeldung für die Version 2018 möglich sein. Ab dem 1. Dezember 2023 ist eine Anmeldung dann ausschließlich für die Version 2023 möglich. Für diese gelten andere Voraussetzungen. Mehr zum DGNB System in der Version 2023

Sanierungen

Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bzw. die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der DGNB nicht länger als 3 Jahre zurück.

Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Sanierungsprojektes beabsichtigt, dessen Sanierungsmaßnahme bzw. die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes länger als 3 Jahre zurückliegt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

DGNB Mindestanforderungen

Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Bestandsanalyse gemäß Kriterium PRO1.1, Indikator 4.1 „Erfassung und Bewertung des Bestands - Arbeitsschritte der Bestandserfassung"
  • Nachweis einer gutachterlichen Risikobewertung von Gefahrstoffen sowie deren Beseitigung. Durch eine gutachterliche Stellungnahme ist bei Sanierungsprojekten nachzuweisen, dass aus dem Gebäudebestand keine gesundheitlichen Risiken aus Schadstoffen hervorgehen. In der gutachterlichen Stellungnahme sind die in Anlage 2 beschriebenen Risikothemen nach aktuellen gesundheitlichen Risiken zu bewerten und, sofern erforderlich, entsprechende Maßnahmen (Schadstoffsanierung) im Rahmen der Sanierung umzusetzen.
  • Innenraumluftqualität (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC1.2)
  • Barrierefreiheit (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC2.1)
  • Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz oder sofern erforderlich ein Sicherheitskonzept.
  • Erfüllung der aktuellen Anforderungen des GEG (Hinweis: Bei Gebäude mit einer Baugenehmigung vor November 2020 gilt die ENEV 2016.). Die Angaben „Primärenergiebedarf" des Gebäudes sowie der Anforderungswert für den Primärenergiebedarf (Referenzwert) ist bei den allgemeinen Gebäudeinformationen der DGNB zu übermitteln. Alternativ kann auch der Primärenergiebedarf nach und vor der Sanierung, basierend auf den Angaben einer / eines unabhängigen Sachverständigen angegeben werden. Hinweis: Wird der Nachweis über die Innovationsklausel gemäß §103 des GEG geführt, sind entsprechend die Ist- und Anforderungswerte des Referenzgebäudes für die Treibhausgasemissionen sowie die Endenergiebedarfe aufzuführen.
  • Gebäudeindividueller Klimaschutzfahrplan gemäß „Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte" der DGNB. In diesem ist dargestellt, bis wann und wie das Gebäude (spätestens bis 2050) klimaneutral betrieben werden kann. Im Klimaschutzfahrplan ist das letzten Jahr der Vornutzung zu berücksichtigen. Sofern nach der Sanierung eine andere Nutzung vorliegt, ist alternativ eine Betriebsprognose als Grundlage zu erstellen. Der Nachweis kann über das excelbasierte Tool „CO2-Bilanzierungsrechner" oder ein gleichwertiges Tool geführt werden.
  • Bei einer energetischen Sanierung zusätzlich:
    Nachweis der Erfüllung des Gesamterfüllungsgrades von 35 % der im Kriterienkatalog benannten Kriterien.

Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.

Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Haupt- bzw. Nebennutzung

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so muss diese mit dem entsprechenden Nutzungsprofil gemäß den Anwendungsregeln für Neubau Mischgenutzte Gebäude bewertet werden.

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.

Bestand

Die Fertigstellung des Gebäudes oder der Sanierung/Modernisierung muss mindestens 3 Jahre vor dem Einreichungstermin der Unterlagen liegen.

  • Modernisierungsmaßnahmen sind in einem begrenzten Rahmen grundsätzlich erlaubt; eine Zertifizierung nach den Kriterien Bestand ist nicht mehr möglich, wenn in den letzten 3 Jahren folgende Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden (entweder 1 oder 2):

1) 50 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + eine wesentliche Änderung (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte

2) 25 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + zwei wesentliche Änderungen (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte 

  • Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Maßnahmen wie z.B. das Versetzen von Trennwänden, Bodenbelags- oder Malerarbeiten zählen nicht zu Modernisierungsmaßnahmen und haben keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des vorliegenden Nutzungsprofils.

Eine detaillierte Beschreibung befindet sich in den Allgemeinen Grundlagen des Nutzungsprofils. 

DGNB Mindestanforderungen

  • Gutachterliche Stellungnahme zum Gebäude mit positivem Ergebnis (Kriterium SOC1.2)
  • Gesetzliche Anforderungen (Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein.)

Aktualität von Gutachten und Simulationen

Gutachten und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich nicht auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Haupt- bzw. Nebennutzung

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so ist die Vorgehensweise über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.

Gebäude im Betrieb

Die Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung mindestens 1 Jahr zurück.

DGNB Mindestanforderungen

  • Alle Gebäude die zur Konformitätsprüfung bei der DGNB eingereicht werden müssen geltende gesetzliche Regelungen einhalten.
  • Das DGNB System „Gebäude im Betrieb" Version 2020 hat keine Kriterien mit Mindestanforderungen.

Aktualität von Nachweisen

Nachweise müssen sich auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen. Werden Nachweise verwendet, die sich nicht auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Haupt- bzw. Nebennutzung

Die Kriterien lassen eine flächengewichtete Bewertung zu. Der Kriterienkatalog ist für jegliche Mischnutzung anwendbar.
Bei Unsicherheiten gibt es immer die Möglichkeit die Vorgehensweise über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
Telefon: +49 711 722322-33
k.sternsdorff at dgnb.de

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Angelika Bandke
Senior Beraterin Serienzertifizierung
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