Das DGNB System für Sanierung

So können Sie Ihre Gebäude nachweislich nachhaltig sanieren

Der nachhaltige Umgang mit dem Gebäudebestand zählt zu den wichtigsten Aufgaben unserer Zeit. Nur wenn es uns gelingt, die enormen Potenziale zur Minderung der CO2-Emissionen unserer bestehenden Immobilien bestmöglich auszuschöpfen, sind die anvisierten Klimaschutzziele erreichbar. Neben Maßnahmen zur Effizienzsteigerung im Gebäudebetrieb spielen Sanierungen hier eine zentrale Rolle. Insbesondere Objekte, die aktuell enorme Mängel aufweisen, bieten durch Renovierungen und Instandsetzung große Potenziale im Sinne des Klimaschutzes. Genau hier setzt das DGNB System für Sanierungen an. Als Planungs- und Optimierungstool unterstützt es dabei, mit gegebenem Budget systematisch ein Maximum an Nachhaltigkeitsqualität zu realisieren.

Um einen angemessenen Umgang mit der Bausubstanz zu sichern und unnötigen Abriss zu verhindern, ist eine Bestandserfassung als Grundlage der Planung eine Mindestanforderung innerhalb der Zertifizierung. Darüber hinaus unterstützt die Zertifizierung eine ressourcenschonende Schadstoffsanierung. Maßnahmen zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft (Circular Economy) werden auf vielfältige Weise mit Bonuspunkten belohnt. Auch die Flächenentsiegelung und der Erhalt der Biodiversität werden im Sinne des Ressourcenschutzes gefördert. Die Zertifizierung berücksichtigt zudem die speziellen Anforderungen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen.

Gleichzeitig fokussiert das System im Sinne eines ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses auch auf die Menschen mit ihrem Bedürfnis nach Gesundheit und Komfort genauso wie die langfristige Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahme.












Spezifisch richtet sich das DGNB System für Sanierung als Planungs- und Optimierungstool an Bauherren, Kommunen und Projektentwicklungsbüros, die ihre Sanierungsmaßnahme(n) zukunftsgerichtet umsetzen wollen. Dabei ist das Zertifizierungssystem nicht nur für Leuchtturmprojekte geeignet.

  • Transparente Nachhaltigkeitsziele
  • Unabhängig geprüfte und garantierte Qualität
  • Nutzung im Rahmen kommunikativer Maßnahmen
  • Qualitätssicherung
  • Planungs- und Optimierungstool
  • Wertsteigerung der Immobilie
  • Anforderungen an die Gebäudequalität orientieren sich an der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
  • Abgrenzung gegenüber Mitbewerbern

Klimaschutz im DGNB System für Sanierung

Ein besonderer Fokus des Systems liegt auf dem Thema Klimaschutz. Dies spiegelt sich unter anderem darin wider, dass die Erstellung eines gebäudeindividuellen Klimaschutzfahrplans gemäß dem Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte der DGNB verpflichtend ist, um ein Zertifikat erhalten zu können. In diesem werden die wichtigsten Maßnahmen definiert, die in den folgenden Jahren bis zu einem selbst gesetzten Zieljahr umgesetzt werden müssen, um die Immobilie systematisch in die Klimaneutralität zu führen.

Im Klimaschutzfahrplan ist das letzte Jahr der Vornutzung zu berücksichtigen. Sofern nach der Sanierung eine andere Nutzung vorliegt, ist alternativ eine Betriebsprognose als Grundlage zu erstellen. Der Nachweis kann über das excelbasierte Tool "CO2-Bilanzierungsrechner" oder ein gleichwertiges Tool geführt werden.

Zertifizierungs­kriterien

Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Für die Sanierung von Gebäuden werden insgesamt 37 Kriterien berücksichtigt, die sechs Themenfelder adressieren: Ökologie, Ökonomie, soziokulturelle und funktionale Qualität, Technik, Prozesse sowie den Standort. Dabei fließen die Themenfelder Ökologie, Ökonomie sowie soziokulturelle und funktionale Qualität gleichgewichtet in die Bewertung ein.

Je nach Gebäudetyp fällt die Gewichtung der einzelnen Kriterien unterschiedlich aus.

Die Grundlage des Systems für Sanierungen bilden die Kriterien des DGNB System für Gebäude Neubau, Version 2018. Rund die Hälfte der Kriterien wurden auf die speziellen Anforderungen einer Sanierungsmaßnahme angepasst.

Die sechs Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Gebäudesanierungen auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.

  • Ökobilanz des Gebäudes (ENV1.1)
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
  • Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
  • Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
  • Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4)

Die Kriterien der Ökonomischen Qualität dienen der Beurteilung der langfristigen Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) und der Wertentwicklung.

  • Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (ECO1.1)
  • Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit (ECO2.1)
  • Marktfähigkeit (ECO2.2)

Die acht Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlichen Aspekten der Funktionalität zu beurteilen.

  • Thermischer Komfort (SOC1.1)
  • Innenraumluftqualität (SOC1.2)
  • Akustischer Komfort (SOC1.3)
  • Visueller Komfort (SOC1.4)
  • Einflussnahme des Nutzers (SOC1.5)
  • Aufenthaltsqualitäten innen und außen (SOC1.6)
  • Sicherheit (SOC1.7)
  • Barrierefreiheit (SOC2.1)

Die sieben Kriterien der Technischen Qualität bieten einen Maßstab zur Bewertung der Qualität der technischen Ausführung im Hinblick auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.

  • Schallschutz (TEC1.2)
  • Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3)
  • Einsatz und Integration von Gebäudetechnik (TEC1.4)
  • Reinigungsfreundlichkeit des Baukörpers (TEC1.5)
  • Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit (TEC1.6)
  • Immissionsschutz (TEC1.7)
  • Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1)

Die neun Kriterien der Prozessqualität verfolgen das Ziel, die Qualität der Planung sowie die Qualität der Bauausführung zu erhöhen.

  • Qualität der Projektvorbereitung (PRO1.1)
  • Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4)
  • Dokumentation für eine nachhaltige Bewirtschaftung (PRO1.5)
  • Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6)
  • Baustelle / Bauprozess (PRO2.1)
  • Qualitätssicherung der Bauausführung (PRO2.2)
  • Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3)
  • Nutzerkommunikation (PRO2.4)
  • FM-gerechte Planung (PRO2.5)

Die vier Kriterien der Standortqualität beurteilen die Wirkung des Projekts auf sein Umfeld und umgekehrt.

  • Mikrostandort (SITE1.1)
  • Ausstrahlung und Einfluss auf das Quartier (SITE1.2)
  • Verkehrsanbindung (SITE1.3)
  • Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen (SITE1.4)

 

 

Dokument|pdf|Deutsch|12 MB

DGNB Kriterienkatalog Gebäude Sanierung, Version 2021, 2. Auflage

Dokument|pdf|Englisch|12 MB

DGNB Criteria Set Renovation of Buildings, Version 2022 International

Weitere Dokumente

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Crosswalk DGNB DGNB System Sanierung und Level(s) EU-Rahmenwerk

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Reporting Template für Sanierungen

Denkmalschutz

Im Sinne des Credos "Erhalt statt Neubau" berücksichtigt die Zertifizierung auch die speziellen Anforderungen von Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen. Die Regelungen zum Umgang mit diesen Anforderungen an den Denkmalschutz wurden in den folgenden Kriterien berücksichtigt und entsprechend festgehalten:

  • ECO1.1 – Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus
  • ECO2.1 – Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit (variable Indikatoren, Indikator 4 und 5)
  • ENV1.1 – Ökobilanz des Gebäudes
  • SOC2.1 – Barrierefreiheit
  • TEC1.2 – Schallschutz
  • TEC1.3 – Qualität der Gebäudehülle
  • PRO1.6 – Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption

Wurden bereits alle technisch und wirtschaftlich sinnvollen Maßnahmen zur Verbesserung der jeweiligen Gebäudequalität im Rahmen der Denkmalschutzanforderungen getroffen und ist trotz dieser Maßnahmen selbst die Erreichung des Grenzwertes des Kriteriums nicht möglich, ist es zulässig, z.B. aufgrund einer deutlich höheren Qualität in anderen Gebäudebereichen oder Bauteilen, die erhaltenswerte Bausubstanz bzw. erhaltenswerte Bauteile in der Bewertung zu vernachlässigen. In diesem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass durch den Erhalt keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen für den Nutzer besteht. Eine Begründung der zuständigen Denkmalschutzbehörde und der Nachweis sind den "Erforderlichen Nachweisen" beizufügen. Derartige Fälle sind zu dokumentieren und frühzeitig vor der Projekteinreichung mit der DGNB Zertifizierungsstelle abzuklären.

Das Zertifikat

Das DGNB System für Sanierungen bewertet wie bei den anderen Zertifizierungsformen der DGNB nach Erfüllungsgraden. Der Gesamterfüllungsgrad errechnet sich aus der Bewertung der einzelnen Kriterien. Als höchste Auszeichnung wird das Platin-Zertifikat verliehen. Ab einem Gesamterfüllungsgrad von 50 Prozent erhält das Gebäude das DGNB Zertifikat in Silber. Ab einem Erfüllungsgrad von 65 Prozent wird das DGNB Zertifikat in Gold vergeben. Für ein DGNB Zertifikat in Platin muss das Projekt einen Gesamterfüllungsgrad von 80 Prozent erreichen.

Die DGNB hat den Anspruch, eine einheitlich hohe Qualität der Gebäude zu fördern. Der Gesamterfüllungsgrad reicht daher für ein Zertifikat allein nicht aus. Auch der Erfüllungsgrad muss in den ergebnisrelevanten Themenfeldern (ausgenommen der Standortqualität) einen Mindesterfüllungsgrad erreichen, um die jeweilige Auszeichnung zu erhalten. Für Platin ist beispielsweise ein Erfüllungsgrad von mind. 65 Prozent in den ersten fünf Themenfeldern notwendig. Ein Erfüllungsgrad von mind. 50 Prozent ist Voraussetzung für ein Zertifikat in Gold. Für Silber liegt die Grenze bei 35 Prozent pro Themenfeld.

Zusätzlich ist für Projekte, die eine Gold oder Platin Zertifizierung anstreben, auch eine Anerkennung für herausragende gestalterische und baukulturelle Qualität durch eine Auszeichnung mit dem DGNB Diamant möglich. Das Auszeichnungslogo wird immer in Kombination mit dem projektspezifischen Zertifizierungslogo dargestellt, um die Zusammenhänge der Auszeichnungen auszudrücken. Weitere Informationen zur Auszeichnung DGNB Diamant Sie hier.

Zertifizierungs­voraussetzungen

Die Fertigstellung der Sanierungsmaßnahme bzw. die Wiederinbetriebnahme des Gebäudes darf zum Zeitpunkt der Einreichung der Zertifizierungsunterlagen bei der DGNB nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Sanierungsprojektes beabsichtigt, dessen Sanierungsmaßnahme bzw. Wiederinbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) in der DGNB System Software über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Innenraumluftqualität (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC1.2): Das Kriterium Innenraumluftqualität stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar. Ein Gebäude, das die Mindestanforderungen an die Innenraumluftqualität im Indikator 1 nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. Die Gewährleistung einer Luftqualität im Innenraum, die den Nutzer nicht beeinträchtigt, wird über die Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) (Indikator 1) und über die Lüftungsrate (Indikator 2) bewertet.
  • Barrierefreiheit (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC2.1): Das Kriterium Barrierefreiheit stellt ein Ausschlusskriterium im DGNB Zertifizierungssystem dar. Ein Gebäude, das die jeweiligen Mindestanforderungen an die Barrierefreiheit nicht erfüllt, ist von der Zertifizierung ausgeschlossen. Die Bewertung des Kriteriums erfolgt qualitativ und quantitativ nach dem Grad der Erfüllung der Barrierefreiheit.
  • Bestandsaufnahme (PRO1.1): Nur die genaue Kenntnis des Baubestands ermöglicht einen angemessenen Umgang mit der Bausubstanz, daher ist dessen Erfassung wichtig. Objektive Informationen über den aktuellen baulichen Ist-Zustand sowie genaue Pläne dienen als Grundlage für weitere Untersuchungen und als Grundlage für die weitere Planung – insbesondere in Hinsicht auf den Umgang mit eventuellen Schäden des Altbestands oder den Umgang mit historischer Bausubstanz.
  • Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz oder, sofern erforderlich, ein Sicherheitskonzept.

Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.

Bei allen Sanierungsprojekten ist durch eine gutachterliche Stellungnahme nachzuweisen, dass aus dem Gebäudebestand keine gesundheitlichen Risiken aus Schadstoffen hervorgehen.

  • Erfüllung der aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG)
  • Gebäudeindividueller Klimaschutzfahrplan gemäß dem "Rahmenwerk für klimaneutrale Gebäude und Standorte" der DGNB
  • Bei einer energetischen Sanierung zusätzlich: Nachweis der Erfüllung des Gesamterfüllungsgrades von 35 Prozent der in Anlage 1 benannten Kriterien

Projektanmeldung

Um ein Projekt anzumelden, müssen Auftraggeber zunächst einen DGNB Auditor engagieren. Dieser kann das Projekt anmelden. Auditoren begleiten zudem den gesamten Prozess und übernehmen die Nachweisführung sowie Einreichung bei der DGNB. Sie sind weltweit aktiv und auf bestimmte Nutzungsprofile spezialisiert.

Projekte können in der aktuellen Marktversion "Gebäude Sanierung, Version 2021" angemeldet werden.

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DGNB Diamant

Hier finden Sie alle Informationen zum DGNB Diamant, der Auszeichnung für gestalterische und baukulturelle Qualität.

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Ihre Ansprechperson

Ralf Pimiskern

Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung