Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung bei Neubauten nicht länger als 3 Jahre zurück.
Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als 3 Jahre zurückliegt beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.
DGNB Mindestanforderungen
Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:
Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.
Aktualität von Gutachten, Berechnungen und Simulationen
Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
Haupt- bzw. Nebennutzung
Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so muss diese mit dem entsprechenden Nutzungsprofil gemäß den Anwendungsregeln für Neubau Mischgenutzte Gebäude bewertet werden.
Abgrenzungsregelungen
Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.
Karen Sternsdorff
Senior Beraterin Zertifizierung Gebäude
Telefon: +49 711 722322-33
k.sternsdorff at dgnb.de