DGNB System: Version 2023 für Neubauten

So machen Sie Ihre Gebäude zukunftsfähig

Dem Gebäudesektor kommt für die Realisierung unserer Nachhaltigkeits- und Klimaschutzziele sowie all den damit verbundenen multiplen Herausforderungen eine Schlüsselrolle zu. Die Auswirkungen des Klimawandels können nur über die sofortige und massive Reduktion von CO2-Emissionen begrenzt werden. Es geht um die adäquate, präventive Anpassung unserer gebauten Umwelt an die immer weitreichenderen Veränderungen des Klimas. Um die Bewahrung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme zum Schutz unserer Lebensgrundlage. Um das Erreichen geopolitischer Unabhängigkeit über eine konsequent zirkuläre Planungs- und Bauweise. Und das alles in einer Form, die positive Effekte für den Menschen als Gebäudenutzenden hat sowie ökonomisch sinnvoll und langfristig bezahlbar ist.

Die Version 2023 des DGNB Systems für den Neubau von Gebäuden wurde vor ebendiesem Hintergrund in einem umfangreichen partizipativen Verfahren unter Mitwirkung einer großen Zahl von Expertinnen und Experten aus allen Bereichen des nachhaltigen Bauens entwickelt. Sie ist eine konsequente Weiterentwicklung der Version 2018 und fokussiert noch stärker auf die oben genannten Themen. Darüber hinaus wurde die Anwendbarkeit weiter verbessert, unter anderem durch eine Verschlankung der Kriterienanzahl. Die Anschlussfähigkeit an andere Bewertungssystematiken wie die EU-Taxonomie, das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG), den EU-Berichtsrahmen Level(s) sowie die Sustainable Development Goals (SDGs) wurde berücksichtigt.

Als Planungs- und Optimierungstool unterstützt die neue Systemversion Bauherren, Projektentwickler, Architektinnen und Architekten sowie Planende gezielt dabei, die für ihr Projekt individuell besten Lösungen zu finden.

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DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2023, 2. Auflage

Veröffentlichungsdatum: 01.07.2023

Die wichtigsten Weiter­entwicklungen im Überblick

Bei der inhaltlichen Weiterentwicklung der Kriterien standen die vielfältigen Anforderungen an die Zukunftsfähigkeit von Gebäuden im Fokus. Dies betrifft allen voran den notwendigen Klimaschutzbeitrag von Immobilien. Gestärkt werden Themen, die die Reduzierung der CO2-Emissionen in der Konstruktion und im späteren Betrieb adressieren. Über die angepassten Kriterien wird unter anderem die Rolle von Gebäuden als aktive Elemente der Energiewende weiter gestärkt. Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans wird schon in der Planung verpflichtend.

Mit Blick auf die Kreislauffähigkeit wird beispielsweise die Erstellung eines Gebäuderessourcenpasses zur Dokumentation und als Bewertungsgrundlage belohnt. Auch der Einsatz kreislauffähiger Materialien, Produkte und Konzepte sowie der gezielte Verzicht auf Bauteile werden nochmals stärker beachtet. Zu den neuen Kriterien der Version 2023 zählen die Klimaresilienz von Gebäuden sowie die Gebäudedokumentation. Bei letzterem wird besonders die Verwendung geeigneter digitaler Lösungen belohnt, um das wichtige Thema der Datenverfügbarkeit im späteren Betrieb frühzeitig anzugehen.

Der Kriterienkatalog umfasst ab sofort nur noch 29 statt vormals 37 Kriterien. Möglich wurde dies einerseits durch eine gezielte Bündelung von bislang separat betrachteten Themen sowie durch den Wegfall mancher nicht mehr erforderlicher Indikatoren.

Eine Auflistung aller Kriterien nach Themenfeld finden Sie hier.


Folgende Kriterien sind neu:

  • ECO2.4 – Wertstabilität und Anpassungsfähigkeit (ehemalige Kriterien ECO2.1 und ECO2.2 wurden hier aufgenommen)
  • ECO2.6 – Klimaresilienz
  • ECO2.7 – Dokumentation


Folgende Kriterien sind entfallen:

  • ECO2.1 – Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit
  • ECO2.2 – Marktfähigkeit
  • SOC1.5 – Einflussnahme des Nutzers
  • SOC1.7 – Sicherheit
  • TEC1.2 – Schallschutz
  • TEC1.5 – Reinigungsfreundlichkeit des Baukörpers
  • TEC1.7 – Immissionsschutz
  • PRO1.5 – Dokumentation für eine nachhaltige Bewirtschaftung
  • PRO2.2 – Qualitätssicherung der Bauausführung
  • PRO2.4 – Nutzerkommunikation
  • SITE1.2 – Ausstrahlung und Einfluss auf das Quartier


Inhaltlich angepasste Kriterien mit neuer Bezeichnung

  • ENV1.1 – Klimaschutz und Energie | Zuvor: ENV1.1 – Ökobilanz des Gebäudes
  • TEC1.6 – Zirkuläres Bauen | Zuvor: TEC1.6 – Rückbau- und Recyclingfähigkeit
  • PRO2.5 – Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung | Zuvor: PRO2.5 – FM-gerechte Planung

Auch in der Version 2023 fußt das DGNB System auf den drei zentralen Nachhaltigkeitsbereichen Ökologie, Ökonomie und Soziokulturelles, die gleichgewichtet nun jedoch mit 25 Prozent statt vormals 22,5 Prozent in die Bewertung mit einfließen. Im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung bewertet das DGNB System zudem den Standort mit 5 Prozent sowie die technische und prozessuale Qualität mit jeweils 10 Prozent (vormals 15 und 12,5 Prozent).

Die Anzahl der Kriterien verteilt sich wie folgt auf die Themenfelder:

  • Ökologische Qualität: 6 Kriterien
  • Ökonomische Qualität: 4 Kriterien
  • Soziokulturelle und funktionale Qualität: 6 Kriterien
  • Technische Qualität: 4 Kriterien
  • Prozessqualität: 6 Kriterien
  • Standortqualität: 3 Kriterien

Bei der Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems kommt das Prinzip der Mindestanforderung bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, noch stärker zur Anwendung. Manche Mindestanforderungen sind obligatorisch, um überhaupt zertifiziert werden zu können. Andere sind Voraussetzung, um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin erreichen zu können.


Mindestanforderungen nach Kriterien für alle Gebäude:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb – Zieljahr gemäß nationaler Ziele" vorliegen.
  • ENV1.3: Es ist nachzuweisen, dass mindestens 50 Prozent (Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder der Holzwerkstoffe aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen kommen.
  • ECO2.6: Für alle Gebäude liegt eine "Grundresilienz" gegenüber Klimarisiken vor.
  • SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen.
  • SOC2.1: Barrierefreiheit: Einhaltung der Qualitätsstufe QS1. Diese ist für alle Nutzungen (Haupt-/ Neben-/ und untergeordnete Nutzungen) einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind der Tabelle 2 im Kriterium zu entnehmen.
  • TEC1.6: Es muss nachgewiesen werden, dass zirkuläre Aspekte bei Planung und Umsetzung beachtet werden. Aus diesem Grund ist als Mindestanforderung zur Zertifizierbarkeit eine Rückbauanleitung vorzulegen oder die Mindestpunktzahl von 20 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • PRO2.3: Entwicklung eines energetischen Monitoring-Konzepts
  • SITE1.1: Es liegt eine Klimarisikoanalyse vor.
     

Zusätzliche Mindestanforderungen für Gebäude, die eine DGNB Zertifizierung in Platin anstreben:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Ambitionierter Klimaschutzfahrplan" für einen klimaneutralen Betrieb vorliegen.
  • ENV1.2: Einhaltung der Qualitätsstufe QS3
  • ENV2.2: Für ein Platin Zertifikat müssen 40 Punkte im Kriterium erreicht werden.
  • ENV2.4: Im Indikator 2 "Lebensraum" sind mindestens 25 Punkte zu erreichen.
  • ECO2.6: Wesentliche Maßnahmen zur Reduktion aller am Standort als hoch eingestuften Risiken werden umgesetzt.
  • SOC1.2: In mechanisch belüfteten Gebäuden ergibt die Messung und Bewertung der Innenraumluftqualität einen TVOC-Wert der Raumluftqualität kleiner 1000 μg/m³ und einen Formaldehydwert von kleiner 60 μg/m³.
  • TEC1.4: Energieerzeugung am Gebäude: Für die Auszeichnungsstufe Platin muss im Indikator 5.2.1 eine Bewertung von 5 Punkten erreicht werden.
  • TEC1.6: Für die Auszeichnung mit DGNB Platin ist – wenn ein Rückbau vorab stattgefunden hat – eine Begründung für den Rückbau nachzuweisen und (gilt auch für Projekte ohne Rückbau vorab) die Mindestpunktzahl von 40 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • TEC3.1: Im gesamten Kriterium ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten nachzuweisen.
  • PRO2.3: Beauftragung des Einregulierungsmonitorings liegt vor.
  • SITE1.1: Es liegt eine qualifizierte Klimarisikoanalyse vor.

Sofern individuelle Regelungen für einzelne Nutzungsprofile bzgl. der Mindestanforderungen bestehen, sind diese im Kriterienkatalog unter dem Abschnitt "Nutzungsprofilspezifische Angaben" aufgeführt.

Bei der Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems für Neubauten wurde die optimale Anschlussfähigkeit an weitere DGNB Bewertungssysteme sichergestellt. Dies gilt für die Varianten des DGNB Systems für Gebäude im Betrieb, für nachhaltige Baustellen sowie für den Gebäuderückbau.

Darüber hinaus sind die Kriterien des DGNB Systems mit den Anforderungen anderer Systeme bzw. Klassifizierungen harmonisiert. Wer eine DGNB Zertifizierung durchführt, wird also keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen. Für folgende Systeme hat die DGNB einen solchen Systemabgleich durchgeführt:

Im Kriterienkatalog ist die Relevanz der einzelnen DGNB Kriterien für die jeweiligen Systeme mit einem Icon gekennzeichnet. Wie der Bezug zueinander konkret ausfällt, können Sie jeweils in den Dokumenten zum Systemabgleichnachlesen.

ZU DEN ZUSATZDOKUMENTEN ZUM SYSTEMABGLEICH

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Version 2018 vs. Version 2023

Veröffentlichungsdatum: 13.04.2023
Die Änderungen im Überblick

Anwendung

Die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes liegt zum Zeitpunkt der Zertifizierung bei Neubauten nicht länger als drei Jahre zurück.

Ausnahme: Ist eine Zertifizierung eines Neubaus beabsichtigt, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.
 

Aktualität von Nachweisen

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.
 

Haupt- bzw. Nebennutzung

Hauptnutzung: Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z.B. 40 Prozent Büro, 40 Prozent Wohnen, 20 Prozent Geschäftshaus), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.

Nebennutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 Prozent beträgt, werden als Nebennutzung bezeichnet. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Gebäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggfs. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 Prozent der gesamten DGNB Bemessungsfläche) sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.

Untergeordnete Nutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 Prozent (bei mehreren Nutzungen insgesamt < 30 Prozent) beträgt, werden als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuordnen und nach dem Nutzungsprofil der Hauptnutzung zu bewerten. Sind mehrere untergeordnete Nutzungen vorhanden und ist die Summe ihrer Flächenanteile an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 30 Prozent, ist die untergeordnete Nutzung mit der größten Fläche als Nebennutzung zu betrachten.
 

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelungen für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesem unmittelbar zugeordneten Freiflächen.


Zudem gelten die oben genannten Mindestanforderungen.

Projekte können ab dem 1. Juli 2023 in der DGNB System Software offiziell zur Zertifizierung entsprechend der Version 2023 angemeldet werden. Bis zum 30. November 2023 wird zudem eine Anmeldung für die Version 2018 möglich sein. Ab dem 1. Dezember 2023 ist eine Anmeldung dann ausschließlich für die Version 2023 möglich.

Die entsprechenden Tools werden ebenfalls zum 1. Juli 2023 bereitgestellt.

Zur Projektanmeldung


Regelung für bereits angemeldete Projekte

Für bereits angemeldete Projekte gilt grundsätzlich die bei der Anmeldung gültige Systemversion. Es besteht aber die Möglichkeit, in Absprache mit der Zertifizierungsstelle, auf die neue Version zu wechseln.

Das DGNB System für den Neubau von Gebäuden bewertet wie bei den anderen Zertifizierungsformen der DGNB nach Erfüllungsgraden. Der Gesamterfüllungsgrad errechnet sich aus der Bewertung der einzelnen Kriterien. Als höchste Auszeichnung wird das Platin Zertifikat verliehen.

Ab einem Gesamterfüllungsgrad von 50 Prozent erhält das Gebäude das DGNB Zertifikat in Silber. Ab einem Erfüllungsgrad von 65 Prozent wird das DGNB Zertifikat in Gold vergeben. Für ein DGNB Zertifikat in Platin muss das Projekt einen Gesamterfüllungsgrad von 80 Prozent erreichen.

 

Die DGNB hat den Anspruch, eine einheitlich hohe Qualität der Gebäude zu fördern. Der Gesamterfüllungsgrad allein reicht daher für ein Zertifikat nicht aus. In den Bereichen der ökologischen, ökonomischen sowie der soziokulturellen und funktionalen Qualität muss jeweils ein Mindesterfüllungsgrad erreicht werden, um die entsprechende Auszeichnung zu erhalten. Für Platin ist beispielsweise ein Erfüllungsgrad von mind. 65 Prozent in diesen ersten drei Themenfeldern notwendig. Ein Erfüllungsgrad von mind. 50 Prozent ist Voraussetzung für ein Zertifikat in Gold. Für Silber liegt die Grenze bei 35 Prozent pro Themenfeld. 

Der in der Version 2018 geforderte Mindesterfüllungsgrad im Bereich der technischen Qualität sowie der Prozessqualität entfällt in der aktualisierten Version 2023.

Die Zertifizierungsgebühren sind für die Systemversionen 2018 und 2023 gleich. Es gilt die aktuelle Gebührenordnung.

Häufig gestellte Fragen

Mit der neuen Systemversion 2023 verfolgt die DGNB folgende Ziele:

  • Schärfen von Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf zukünftige Klimaziele
  • Verschlankung des Systems durch Reduktion von Kriterien / Indikatoren
  • Qualitätssicherung durch zusätzliche Mindestanforderungen
  • Verbesserung der Verknüpfung der verschiedenen DGNB Systeme
  • Integration der Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude sowie der EU-Taxonomie
  • Allgemeine Optimierung der Anwendung und Bereinigung von Ungenauigkeiten

Teilweise. Das Ziel der neuen Systemversion ist es, Gebäude zukunftsfähig zu machen. Damit ist mit Blick auf Themen wie z.B. Klimaschutz, Ressourcenschutz, Klimaanpassung und Mobilität ein höheres Ambitionsniveau als noch in der Version 2018 verbunden.

Andere Kriterien, insbesondere im Bereich der soziokulturellen Qualität, mussten zudem aufgrund veränderter DIN Normen angepasst werden. Dies stellt eine Veränderung dar, aber nicht zwingend eine Verschärfung.

Darüber hinaus sind einzelne Kriterien, wie z.B. der Schallschutz, entfallen.

Auch für die neue Systemversion ist eine Bewertungstabelle erstellt worden. Diese finden Sie in den Systemgrundlagen im Kriterienkatalog.

Es gibt keine Vorgabe zu Ökobilanz-Tools. Daher können sowohl professionelle Lösungen als auch eigene Instrumente verwendet werden. Wenn professionelle Tools verwendet werden, finden Sie hier zur Orientierung eine Übersicht ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben darin sind Eigenerklärungen der Tool-Anbieter und wurden nicht von der DGNB geprüft. Zusätzlich wird die DGNB in Kürze eine Anerkennung von Ökobilanz-Tools anbieten, die die Richtigkeit der Berechnungen und Datenverwendung bestätigen wird. Für die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans kann der DGNB CO2-Rechner verwendet werden. Weitere Informationen zur Ökobilanzierung finden Sie hier.

Die Erstellung eines Klimaschutzfahrplans stellt für alle Gebäude, die noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, eine Mindestanforderung dar. Somit ist die Erstellung verpflichtend. Ziel ist ein klimaneutraler Betrieb gemäß der nationalen Zielsetzung.

Die Bereitstellung eines Gebäuderessourcenpasses ist keine Mindestanforderung und daher nicht verpflichtend.

Bei der Überarbeitung der Kriterien wurden die Anforderungen aus den genannten Systemen/Klassifizierungen beachtet. Hinweise zu Überschneidungen und Synergien finden Sie in den jeweiligen Dokumenten zum Systemabgleich. Wer eine DGNB Zertifizierung durchführt, wird keine parallelen Dokumentationsaufwände haben, sondern kann das DGNB Zertifikat als Nachweisinstrument für nationale und internationale Vorgaben nutzen. Im Kriterienkatalog ist die Relevanz der einzelnen DGNB Kriterien für die jeweiligen Systeme mit einem Icon gekennzeichnet. 

Bei Erstellung der Version 2023 wurde darauf geachtet, die Anforderungen des Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude in das Zertifizierungssystem zu integrieren, sodass eine parallele Bearbeitung möglich ist. Aktuell ist die neue Systemversion jedoch noch nicht von der DAkkS (Deutsche Akkreditierungsstelle) anerkannt. Der Anerkennungsprozess läuft bereits. Aufgrund der häufig relativ kurzfristigen Anpassungen bei Förderkriterien empfehlen wir grundsätzlich, bei Start eines Vorhabens die aktuell geltenden Regelungen zu prüfen.

Weitere Informationen zum Thema QNG und BEG

Die Abfrage der Produktkennwerte werden entsprechend der aktualisierten Kriterienanforderungen angepasst. Die Hersteller werden informiert, sobald die Änderungen in Kraft treten. Dann sind Hersteller gebeten, ihre Produkte zu überarbeiten und bei Bedarf die Kennwerte zu aktualisieren. Produkte, die ein Navigator Label erhalten haben, müssen verpflichtend überarbeitet und zur Prüfung bei der DGNB eingereicht werden, um den Labelerhalt zu garantieren. Weitere Informationen zur Aktualisierung finden Sie in Kürze hier.

Die Systematik der Einstufung der Produkte mit Blick auf das Kriterium ENV1.2 in den jeweiligen Qualitätsstufen ist von den Neuerungen der Version 2023 nicht betroffen. Neu ist eine zusätzliche Einstufung der Produkte ebenfalls nach Qualitätsstufen für die Kriterien ENV1.1, ENV1.3 und TEC1.6. Weitere Informationen finden Sie in Kürze auf der Website des DGNB Navigators im Bereich "Bauprodukte im DGNB System".

Die Version 2023 umfasst ausschließlich Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten. Projekte für Wohngebäude mit bis zu fünf Wohneinheiten können in der Version des DGNB Systems Neubau Kleine Wohngebäude 13.2 angemeldet werden. Eine Aktualisierung dieses Systems ist aktuell in Arbeit.

Es ist geplant, das DGNB System Gebäude Neubau in der Version 2023 auf Englisch zu übersetzen und es so international verfügbar zu machen.

Seit Juni 2023 basiert die Fortbildung zum DGNB Consultant auf der Version 2023. Bei den Expertentagen informiert die DGNB Akademie bestehende DGNB Consultants und Auditoren über die Änderungen in der neuen Version.

Darüber hinaus fanden am 27. April sowie am 11. Mai 2023 allgemeine Informationsveranstaltungen für alle Interessierten zu den neuen Inhalten der Systemversion statt. Die Aufzeichnung finden Sie nebenstehend.

Wie in der Version 2018 können für die Kriterien ENV1.2 und ENV1.3 Labels anerkannt werden. Die inhaltlichen Anforderungen für ENV1.2 sind über die Kriterienmatrix definiert. Für die inhaltlichen Anforderungen mit Blick auf das Kriterium ENV1.3 ist die Einhaltung definierter Kriterien gemäß separatem Dokument (angelehnt an Version 2018) für eine Labelanerkennung nachzuweisen. Das separate Dokument wird in Kürze veröffentlicht.

In Hamburg gibt es unter der Leitung der HafenCity Hamburg GmbH und ihrer Tochtergesellschaften vier große Stadtentwicklungsvorhaben: HafenCity, Billebogen, Grasbrook und die Science City Hamburg Bahrenfeld. In dem Bestreben konsequent einheitlich hohe Nachhaltigkeitsstandards in den Quartieren zu realisieren, ist hier bereits seit 2010 eine Nachhaltigkeitszertifizierung Voraussetzung für die Vergabe von Grundstücken. Seit 2017 ist es zudem für alle neuen Gebäude verpflichtend, die höchste Auszeichnung des HafenCity eigenen Zertifizierungssystems zu erreichen. 2023 wurde eben diese durch eine neue, in Kooperation mit der DGNB entwickelte Auszeichnung abgelöst: die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen. Die DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen umfasst zentrale Aspekte aus dem bisher eigenständig geführten "Umweltzeichen HafenCity 3.0" und verknüpft sie mit den Vorteilen des DGNB Systems.

Mehr zur DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen

Da die Kosten pro Exemplar bei einer geringen Auflage immens wären und das System in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird, ist der Kriterienkatalog ausschließlich digital verfügbar.

Für die Weiterentwicklung des DGNB Systems für den Gebäudeneubau zur Version 2023 fand zunächst eine umfangreiche Recherche und ein intensiver Austausch statt. Beteiligt daran waren DGNB Auditoren sowie Consultants, Mitglieder verschiedener DGNB Gremien (insbesondere der DGNB Fachausschuss), die DGNB Geschäftsführung sowie Mitarbeitende der DGNB.

Auf Basis der umfangreichen Rückmeldungen wurde ein Plan für die Überarbeitung aufgestellt. Dieser wurde vom DGNB Fachausschuss sowie der Geschäftsführung der DGNB genehmigt. Ein Projektteam aus DGNB Mitarbeitenden der Abteilungen Zertifizierung sowie Forschung und Entwicklung hat im Anschluss die Überarbeitung der Kriterien entsprechend dieses Plans vorgenommen.


Weiterführende Themen

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Ihre Ansprechperson

Ralf Pimiskern

Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung