Das DGNB System für Neubau

So wird ein Neubau nachweislich nachhaltig

Nachhaltigkeit vollumfänglich von Anfang an in ein Bauprojekt zu implementieren, also bereits zu Beginn der Planung, ist ein wesentlicher Vorteil einer DGNB Zertifizierung. Gerade bei Neubauten kann dies durch ein DGNB Vorzertifikat bestätigt werden. Dieses gibt allen am Bau Beteiligten bereits in der frühen Planungsphase die Sicherheit, welche Nachhaltigkeitsziele eines Gebäudes mit dessen Fertigstellung erreicht werden sollen, und vermittelt ein gemeinsames Verständnis für die damit verbundenen Anforderungen. Auf einer solchen Basis können die Risiken beim Bau des Gebäudes, im späteren Betrieb und bei Um- und Rückbau minimiert werden.

Bei einer DGNB Zertifizierung für Neubauten werden Immobilien bis zu drei Jahre nach der Fertigstellung berücksichtigt. 

Aktuelle Systemversionen: 2018 und 2023

Im April 2023 hat die DGNB ihr umfassend überarbeitetes Zertifizierungssystem für Neubauten veröffentlicht. Es ist eine konsequente Weiterentwicklung der Version 2018 und fokussiert noch stärker auf Themen wie Klimaschutz, Klimawandelanpassung sowie die Bewahrung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme zum Schutz unserer Lebensgrundlage. Darüber hinaus wurde die Anwendbarkeit weiter verbessert, unter anderem durch eine Verschlankung der Kriterienanzahl. Die direkte Anschlussfähigkeit an andere Bewertungssystematiken wie die EU-Taxonomie oder das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) wurde in den Kriterien berücksichtigt und können auf Wunsch mit geprüft und bestätigt werden.

Seit dem 1. Dezember 2023 ist eine Anmeldung ausschließlich für die Version 2023 möglich.


Anmeldefrist verlängert: DGNB System Gebäude Neubau, Version 2018 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Bitte beachten Sie: Projekte, die das QNG-Siegel anstreben, können bis auf weiteres auch über den November 2023 hinaus auf das DGNB System Gebäude Neubau in der Version 2018 angemeldet werden. Dies gilt bis zum Zeitpunkt der erfolgten Registrierung der Version 2023. Ein genaues Datum hierfür ist aufgrund des laufenden Verfahrens noch nicht bekannt.
 
Wir informieren aber auf der DGNB Website über das Ende der Anmeldemöglichkeit der Version 2018 in Kombination mit dem QNG-Siegel mit einem zeitlichen Vorlauf von mindestens 4 Wochen. Am Prozess der Projektanmeldung über die DGNB System Software ändert sich für Sie nichts.

Projekte, die das QNG-Siegel nicht anstreben, sind ab dem 1. Dezember 2023 aber auf die aktuelle Marktversion 2023 des DGNB Systems Gebäude Neubau anzumelden.

Bei Fragen wenden Sie sich per E-Mail an beg@dgnb.de.


















Das DGNB System für Neubauten richtet sich an alle, die einen Neubau planen, umsetzen und/oder besitzen. Das können Projektentwicklungsbüros, Wohnungsbaugesellschaften, Bauherrinnen und Bauherren, Kommunen oder Privatpersonen sein.

  • Gute Umnutzungsfähigkeit
  • Weniger Leerstand
  • Hoher Komfort
  • Nutzung im Rahmen kommunikativer Maßnahmen
  • Unabhängig geprüfte und garantierte Qualität
  • Abgrenzung gegenüber Mitbewerbern

Zertifizierungs­kriterien

Das DGNB System bewertet keine einzelnen Maßnahmen, Konstruktionen oder Bauteile, sondern die Gesamtperformance eines Gebäudes anhand von Kriterien. Werden diese Kriterien in herausragender Weise erfüllt, erhält das Gebäude ein Zertifikat bzw. Vorzertifikat in Platin, Gold oder Silber.

Das DGNB System für Gebäude Neubau in der Version 2018 umfasst insgesamt 37 Kriterien aus den sechs Themenfeldern Ökologische, Ökonomische, Soziokulturelle, Technische, Prozess- und Standortqualität.  In der Version 2023 umfasst das System 29 Kriterien. Dabei ist zu beachten, dass nicht jedes Kriterium für jedes Nutzungsprofil relevant ist. Je nach Nutzungsprofil kann die Gewichtung der einzelnen Kriterien unterschiedlich ausfallen. Den vollständigen Kriterienkatalog stellt die DGNB online kostenfrei zur Verfügung.

Für die Anmeldung zur Zertifizierung und den begleitenden Prozess ist ein DGNB Auditor erforderlich. Auf unserer Übersichtsseite finden Sie alle DGNB Zertifizierungsexperten, die Sie für Ihr Projekt anfragen können. Bereits zertifizierte Projekte finden Sie hier.

Die Kriterien der Ökologischen Qualität erlauben eine Beurteilung der Wirkungen von Gebäuden auf die globale und die lokale Umwelt sowie auf die Ressourceninanspruchnahme und das Abfallaufkommen.

 

Kriterien der Version 2018

  • Ökobilanz des Gebäudes (ENV1.1)
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
  • Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
  • Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
  • Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4)

 

Kriterien der Version 2023

  • Klimaschutz und Energie (ENV1.1)
  • Risiken für die lokale Umwelt (ENV1.2)
  • Verantwortungsbewusste Ressourcengewinnung (ENV1.3)
  • Trinkwasserbedarf und Abwasseraufkommen (ENV2.2)
  • Flächeninanspruchnahme (ENV2.3)
  • Biodiversität am Standort (ENV2.4)

Die Kriterien der Ökonomischen Qualität dienen der Beurteilung der langfristigen Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) und der Wertentwicklung.

 

Kriterien der Version 2018

  • Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (ECO1.1)
  • Flexibilität und Umnutzungsfähigkeit (ECO2.1)
  • Marktfähigkeit (ECO2.2)

 

Kriterien der Version 2023

  • Gebäudebezogene Kosten im Lebenszyklus (ECO1.1)
  • Wertstabilität und Anpassungsfähigkeit (ECO2.4)
  • Klimaresilienz (ECO2.6)
  • Dokumentation (ECO2.7)

Die Kriterien der Soziokulturellen und funktionalen Qualität helfen dabei, Gebäude hinsichtlich Gesundheit, Behaglichkeit und Nutzerzufriedenheit sowie wesentlichen Aspekten der Funktionalität zu beurteilen.

 

Kriterien der Version 2018

  • Thermischer Komfort (SOC1.1)
  • Innenraumluftqualität (SOC1.2)
  • Akustischer Komfort (SOC1.3)
  • Visueller Komfort (SOC1.4)
  • Einflussnahme des Nutzers (SOC1.5)
  • Aufenthaltsqualitäten innen und außen (SOC1.6)
  • Sicherheit (SOC1.7)
  • Barrierefreiheit (SOC2.1)

 

Kriterien der Version 2023

  • Thermischer Komfort (SOC1.1)
  • Innenraumluftqualität (SOC1.2)
  • Schallschutz und Akustischer Komfort (SOC1.3)
  • Visueller Komfort (SOC1.4)
  • Aufenthaltsqualitäten innen und außen (SOC1.6)
  • Barrierefreiheit (SOC2.1)

Die Kriterien der Technischen Qualität bieten einen Maßstab zur Bewertung der Qualität der technischen Ausführung im Hinblick auf relevante Nachhaltigkeitsaspekte.

 

Kriterien der Version 2018

  • Schallschutz (TEC1.2)
  • Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3)
  • Einsatz und Integration von Gebäudetechnik (TEC1.4)
  • Reinigungsfreundlichkeit des Baukörpers (TEC1.5)
  • Rückbau- und Recyclingfreundlichkeit (TEC1.6)
  • Immissionsschutz (TEC1.7)
  • Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1)

 

Kriterien der Version 2023

  • Qualität der Gebäudehülle (TEC1.3)
  • Einsatz und Integration von Gebäudetechnik (TEC1.4)
  • Zirkuläres Bauen (TEC1.6)
  • Mobilitätsinfrastruktur (TEC3.1)

Die Kriterien der Prozessqualität verfolgen das Ziel, die Qualität der Planung sowie die Qualität der Bauausführung zu erhöhen.

 

Kriterien der Version 2018

  • Qualität der Projektvorbereitung (PRO1.1)
  • Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4)
  • Dokumentation für eine nachhaltige Bewirtschaftung (PRO1.5)
  • Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6)
  • Baustelle / Bauprozess (PRO2.1)
  • Qualitätssicherung der Bauausführung (PRO2.2)
  • Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3)
  • Nutzerkommunikation (PRO2.4)
  • FM-gerechte Planung (PRO2.5)

 

Kriterien der Version 2023

  • Qualität der Projektvorbereitung (PRO1.1)
  • Sicherung der Nachhaltigkeitsaspekte in Ausschreibung und Vergabe (PRO1.4)
  • Verfahren zur städtebaulichen und gestalterischen Konzeption (PRO1.6)
  • Baustelle / Bauprozess (PRO2.1)
  • Geordnete Inbetriebnahme (PRO2.3)
  • Vorbereitung einer nachhaltigen Nutzung (PRO2.5)

Die Kriterien der Standortqualität beurteilen die Wirkung des Projekts auf sein Umfeld und umgekehrt.

 

Kriterien der Version 2018

  • Mikrostandort (SITE1.1)
  • Ausstrahlung und Einfluss auf das Quartier (SITE1.2)
  • Verkehrsanbindung (SITE1.3)
  • Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen (SITE1.4)

 

Kriterien der Version 2023

  • Mikrostandort (SITE1.1)
  • Verkehrsanbindung (SITE1.3)
  • Nähe zu nutzungsrelevanten Objekten und Einrichtungen (SITE1.4)
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DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2023, 2. Auflage

Veröffentlichungsdatum: 01.07.2023
Dokument|pdf|Deutsch|13 MB

DGNB Kriterienkatalog Gebäude Neubau, Version 2018

Alle Infos zum DGNB System Gebäude Neubau, Version 2023

In dieser Informationsveranstaltung vom 27. April 2023 gaben Dr. Kathrin Quante (DGNB) und Ralf Pimiskern (DGNB) einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen. Darüber hinaus stellten sie die Mindestanforderungen sowie die Verknüpfungen zu anderen Systemen vor.

Zertifizierungs­voraussetzungen

Zum Zeitpunkt der Zertifizierung sollte die Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme des Gebäudes nicht länger als drei Jahre zurückliegen. Ist eine Zertifizierung eines Neubaus, dessen Fertigstellung bzw. Inbetriebnahme länger als drei Jahre zurückliegt, beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den DGNB Auditor vor der Anmeldung des Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. In der Regel ist es immer möglich, ein Gebäude nach einem Neubaunutzungsprofil zu zertifizieren.

Version 2018

Grundsätzlich gelten die folgenden Mindestanforderungen:

  • Innenraumluftqualität (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC1.2)
  • Barrierefreiheit (Mindestanforderungen entsprechend dem Kriterium SOC2.1)
  • Gesetzliche Anforderungen: Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein. Hierunter fällt auch der Brandschutz oder sofern erforderlich ein Sicherheitskonzept.

Ausnahmen werden in den Systemvoraussetzungen der einzelnen DGNB Nutzungsprofile beschrieben.


Version 2023

Bei der Weiterentwicklung des Zertifizierungssystems kommt das Prinzip der Mindestanforderung bei all jenen Themen, die für eine nachhaltig geplante und gebaute Immobilie mit Blick auf deren Zukunftsfähigkeit nicht verhandelbar sind, noch stärker zur Anwendung. Manche Mindestanforderungen sind obligatorisch, um überhaupt zertifiziert werden zu können. Andere sind Voraussetzung, um ein DGNB Zertifikat in der höchsten Auszeichnungsstufe Platin erreichen zu können.
 

Mindestanforderungen nach Kriterien für alle Gebäude:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Klimaschutzfahrplan Klimaneutraler Betrieb – Zieljahr gemäß nationaler Ziele" vorliegen.
  • ENV1.3: Es ist nachzuweisen, dass mindestens 50 Prozent (Masse) des dauerhaft eingebauten Holzes oder der Holzwerkstoffe aus zertifiziert nachhaltig bewirtschafteten Quellen kommen.
  • ECO2.6: Für alle Gebäude liegt eine "Grundresilienz" gegenüber Klimarisiken vor.
  • SOC1.2: Die Messung der Innenraumluftqualität erfüllt die Mindestanforderungen an die Bewertung der Raumluftkonzentration flüchtiger organischer Verbindungen.
  • SOC2.1: Barrierefreiheit: Einhaltung der Qualitätsstufe QS1. Diese ist für alle Nutzungen (Haupt-/ Neben-/ und untergeordnete Nutzungen) einzuhalten. Ausnahmeregelungen sind der Tabelle 2 im Kriterium zu entnehmen.
  • TEC1.6: Es muss nachgewiesen werden, dass zirkuläre Aspekte bei Planung und Umsetzung beachtet werden. Aus diesem Grund ist als Mindestanforderung zur Zertifizierbarkeit eine Rückbauanleitung vorzulegen oder die Mindestpunktzahl von 20 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • PRO2.3: Entwicklung eines energetischen Monitoring-Konzepts
  • SITE1.1: Es liegt eine Klimarisikoanalyse vor.
     

Mindestanforderungen für Gebäude, die eine DGNB Zertifizierung in Platin anstreben:

  • ENV1.1: Offenlegung der Lebenszyklusbilanzen und für Gebäude, die zum Zeitpunkt der Fertigstellung noch nicht für einen netto-treibhausgasneutralen Betrieb ausgelegt sind, muss ein "Ambitionierter Klimaschutzfahrplan" für einen klimaneutraler Betrieb vorliegen.
  • ENV1.2: Einhaltung der Qualitätsstufe QS3
  • ENV2.2: Für ein Platin-Zertifikat müssen 40 Punkte im Kriterium erreicht werden.
  • ENV2.4: Im Indikator 2 "Lebensraum" sind mindestens 25 Punkte zu erreichen.
  • ECO2.6: Wesentliche Maßnahmen zur Reduktion aller am Standort als hoch eingestuften Risiken werden umgesetzt.
  • SOC1.2: In mechanisch belüfteten Gebäuden ergibt die Messung und Bewertung der Innenraumluftqualität einen TVOC-Wert der Raumluftqualität kleiner 1000 μg/m³ und einen Formaldehydwert von kleiner 60 μg/m³.
  • TEC1.4: Energieerzeugung am Gebäude: Für die Auszeichnungsstufe Platin muss im Indikator 5.2.1 eine Bewertung von 5 Punkten erreicht werden.
  • TEC1.6: Für die Auszeichnung mit DGNB Platin ist – wenn ein Rückbau vorab stattgefunden hat – eine Begründung für den Rückbau nachzuweisen und (gilt auch für Projekte ohne Rückbau vorab) die Mindestpunktzahl von 40 Punkten im gesamten Kriterium nachzuweisen.
  • TEC3.1: Im gesamten Kriterium ist eine Mindestpunktzahl von 40 Punkten nachzuweisen.
  • PRO2.3: Beauftragung des Einregulierungsmonitorings liegt vor.
  • SITE1.1: Es liegt eine qualifizierte Klimarisikoanalyse vor.

Sofern individuelle Regelungen für einzelne Nutzungsprofile bzgl. der Mindestanforderungen bestehen, sind diese im Kriterienkatalog unter dem Abschnitt "Nutzungsprofilspezifische Angaben" aufgeführt.

Gutachten, Berechnungen und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Planungsstand bzw. auf das tatsächlich gebaute Gebäude beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich auf einen vorherigen Planungsstand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Hauptnutzung: Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Im Falle einer Mischnutzung wird das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil als Hauptnutzung bezeichnet. Ist die Einstufung nicht eindeutig möglich (z.B. 40 Prozent Büro, 40 Prozent Wohnen, 20 Prozent Geschäftshaus), ist die Hauptnutzung vom Auditor festzulegen und die Entscheidung zu begründen.

Nebennutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 15 Prozent beträgt, werden als Nebennutzung bezeichnet. Die Flächen einer Nebennutzung müssen mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet werden. Gebäude mit Haupt- und Nebennutzungen (ggfs. untergeordneten Nutzungen ≥ 30 Prozent der gesamten DGNB Bemessungsfläche) sind nach den Anwendungsregeln der Mischnutzung zu bearbeiten.

Untergeordnete Nutzung: Eine oder mehrere Nutzungen, die einem anderen Nutzungsprofil als der Hauptnutzung zugeordnet werden und deren Flächenanteil an der DGNB Bemessungsfläche < 15 Prozent (bei mehreren Nutzungen insgesamt < 30 Prozent) beträgt, werden als untergeordnete Nutzung bezeichnet. Die Flächen sind der Hauptnutzung zuzuordnen und nach dem Nutzungsprofil der Hauptnutzung zu bewerten. Sind mehrere untergeordnete Nutzungen vorhanden und ist die Summe ihrer Flächenanteile an der DGNB Bemessungsfläche ≥ 30 Prozent, ist die untergeordnete Nutzung mit der größten Fläche als Nebennutzung zu betrachten.

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.

 

  • Regelfall: Ein Zertifikat für das Gesamtgebäude

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach- bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und diesem unmittelbar zugeordnete Freiflächen.

Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. 


 

  • Mehr als ein Zertifikat

Gebäude sind getrennt voneinander zu zertifizieren, wenn die Baukörper klar voneinander getrennt sind. Die Tiefgarage ist entsprechend dem Stellplatznachweis den Baukörpern zuzuordnen.

Ist eine abweichende Zertifizierung beabsichtigt, ist dies über eine Projektspezifische Anfrage (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen. 


 

  • Mehrere Gebäude auf einem Grundstück

Für weitestgehend baugleiche Gebäude auf einem Grundstück besteht die Möglichkeit einer Ensemblezertifizierung. Dies ist über eine Projektspezifische Anfrage (PAZ) in der DGNB System Software über den Auditor vor der Anmeldung der Projekts mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

siehe Ensemblezertifizierung


 

  • Baugleiche Gebäude an verschiedenen Standorten

Diese Zertifizierungsform wird für Bauwerke wie Verbrauchermärkte oder Fertighäuser angewendet, die baugleich an verschiedenen Standorten erstellt werden.

siehe Mehrfachzertifizierung

Spezifische Anwendungen

Im Rahmen der Zertifizierung für Neubauten gibt es weitere Auszeichnungs- und Anwendungsmöglichkeiten, die auf potenzielle Besonderheiten bei Bauprojekten eingehen. Zu diesen spezifischen Anwendungen gehören:

Mehr

DGNB Diamant

Hier finden Sie alle Informationen zum DGNB Diamant, der Auszeichnung für gestalterische und baukulturelle Qualität.

Handschlag zur Kooperationsunterzeichnung der DGNB und der HafenCity Hamburg im Rahmen der Expo Real 2022
Expo Real 2022: (v.l.n.r.) Dr. Andreas Kleinau und Johannes Kreißig
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DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen

Hier finden Sie alle Informationen zur DGNB Sonderauszeichnung Umweltzeichen.

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Mehrfach- und Serienzertifizierung

Hier finden Sie alle Informationen zur Mehrfach- und Serienzertifizierung.

Projektanmeldung

Um ein Projekt anzumelden, müssen Auftraggeber zunächst einen DGNB Auditor engagieren. Dieser kann das Projekt anmelden. Auditoren begleiten zudem den gesamten Prozess und übernehmen die Nachweisführung sowie Einreichung bei der DGNB. Sie sind weltweit aktiv und auf bestimmte Nutzungsprofile spezialisiert.

Projekte können in der Version "Gebäude Nebau, Version 2018" bis 30. November 2023 sowie in der Version "Gebäude Neubau, Version 2023" angemeldet werden.

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Ihre Ansprechperson

Ralf Pimiskern

Abteilungsleiter DGNB Zertifizierung