DGNB
Neubau Mischnutzung

Mischnutzung

Gerade in den Innenstädten sind Gebäude mit nur einer Nutzung relativ selten, oft werden die einzelnen Geschosse unterschiedlich genutzt. Befinden sich in den unteren Etagen in der Regel Einzelhandelsflächen, findet man darüber häufig Büroräume oder Wohnungen.

Die DGNB bewertet unterschiedliche Nutzungen ganz spezifisch nach den entsprechenden Bedürfnissen. Aus diesem Grund werden Gebäude mit unterschiedlichen Nutzungen mit einer Mischnutzung bewertet.
Büroflächen werden mit den Anforderungen an Bürogebäude bewertet, Wohnungen mit den spezifischen Anforderungen an Wohngebäude usw.
Nur dadurch ist eine gerechte und nachvollziehbare Bewertung möglich.

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil bestimmt den stärksten Anteil an der Bewertung und wird als Hauptnutzung bezeichnet. Nutzungen mit einem Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche ≥15% (Nebennutzung) werden zusätzlich mit dem entsprechenden Nutzungsprofil bewertet. Untergeordnete Flächenanteile <10% der DGNB Bemessungsfläche bzw. <200qm/400qm (bei MIX15 <15%) können vernachlässigt werden. Die Anwendungsregeln zur Mischnutzung MIX15 bzw. Systemgrundlagen für MIX18 sind zu beachten.

Auf Anfrage können Mischnutzungen auch für Gebäude im Betrieb und Innenräume angewendet werden. Gerne nehmen wir Ihre Anfrage hierzu entgegen.

Folgende DGNB Systeme können angewendet werden:
Neubau
Gebäude im Betrieb
Sanierung/ Bestand

Hinweis: Ab dem 1. Juli 2023 können Neubauprojekte auch entsprechend der Version 2023 angemeldet werden. Bis zum 30. November 2023 wird zudem eine Anmeldung für die Version 2018 möglich sein. Ab dem 1. Dezember 2023 ist eine Anmeldung dann ausschließlich für die Version 2023 möglich. Mehr zum DGNB System in der Version 2023

IHRE ANSPRECHPARTNERIN

Angelika Bandke
Senior Beraterin Serienzertifizierung
Telefon: +49 711 722322-44
a.bandke at dgnb.de