DGNB
Zertifizierungsvoraussetzungen

Zertifizierungsvoraussetzungen für Bestandsgebäude

Die Fertigstellung des Gebäudes oder der Sanierung/Modernisierung muss mindestens 3 Jahre vor dem Einreichungstermin der Unterlagen liegen.

DGNB Mindestanforderungen und Abgrenzungsregelungen

  • Modernisierungsmaßnahmen sind in einem begrenzten Rahmen grundsätzlich erlaubt; eine Zertifizierung nach den Kriterien Bestand ist nicht mehr möglich, wenn in den letzten 3 Jahren folgende Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen wurden (entweder 1 oder 2):

1) 50 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + eine wesentliche Änderung (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte

2) 25 % der Fassaden- und Dachfläche (energetisch wirksam) + zwei wesentliche Änderungen (Erzeugung und Verteilung) an Lüftung oder Heizung oder Kälte 

  • Instandhaltungsmaßnahmen und kleinere Maßnahmen wie z.B. das Versetzen von Trennwänden, Bodenbelags- oder Malerarbeiten zählen nicht zu Modernisierungsmaßnahmen und haben keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit des vorliegenden Nutzungsprofils.

Eine detaillierte Beschreibung befindet sich in den Allgemeinen Grundlagen des Nutzungsprofils. 

DGNB Mindestanforderungen

  • Gutachterliche Stellungnahme zum Gebäude mit positivem Ergebnis (Kriterium SOC1.2)
  • Gesetzliche Anforderungen (Die gesetzlichen Anforderungen bei dem zu zertifizierenden Gebäude müssen erfüllt sein.)

Aktualität von Gutachten und Simulationen

Gutachten und Simulationen müssen sich auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen. Werden Gutachten und Simulationen verwendet, die sich nicht auf den aktuellen Gebäudezustand beziehen, muss ihre andauernde Gültigkeit bzw. Relevanz plausibel dargelegt werden.

Haupt- bzw. Nebennutzung

Das Nutzungsprofil mit dem größten Flächenanteil an der gesamten DGNB Bemessungsfläche wird als Hauptnutzung bezeichnet. Beträgt der Flächenanteil der Nebennutzung ≥ 15% der DGNB Bemessungsfläche, so ist die Vorgehensweise über eine Projektspezifische Anfrage zur Zertifizierbarkeit (PAZ) über den Auditor vor der Anmeldung des Projektes mit der DGNB Geschäftsstelle abzustimmen.

Abgrenzungsregelungen

Eine Zertifizierung ist als eine Einzelzertifizierung, Ensemblezertifizierung oder eine Mehrfach-/ bzw. Serienzertifizierung möglich. Hier finden Sie die Abgrenzungsregelung für die Einstufung der Projektzertifizierbarkeit. Betrachtet wird – sofern in den einzelnen Kriterien nicht anders dargelegt – ausschließlich das Gebäude und die diesen unmittelbar zugeordneten Freiflächen.