Ziel des Kriteriums "Akustischer Komfort" ist es, raumakustische Verhältnisse zu schaffen, die der vorgesehenen Nutzung entsprechen und einen angemessenen Nutzerkomfort sicherstellen.
Gute akustische Bedingungen sind eine wichtige Voraussetzung für die Leistungsfähigkeit und die Behaglichkeit der Nutzer.
BEITRAG ZU DEN SUSTAINABLE DEVELOPMENT GOALS (SDG) DER VEREINTEN NATIONEN (UN) | BEITRAG ZUR DEUTSCHEN NACHHALTIGKEITSSTRATEGIE | |
Moderat |
3.4 Reduktion vorzeitiger Sterblichkeit, Förderung von Gesundheit / Wohlbefinden | 3.1.a/b Gesundheit und Ernährung |
Einzelbüros und Mehrpersonenbüros bis zu 40 m²
Mehrpersonenbüros größer 40 m²
Räume nach DIN 18041:2016-03 (Raumgruppe A1 – A5) mit besonderen Anforderungen an die Sprachverständlichkeit (wie z. B. Besprechungsräume, Seminarräume, Unterrichtsräume)
Räume mit Empfehlungen nach DIN 18041:2016-03 (Nutzungsart B3 – B5) mit besonderen Anforderungen an die Lärmminderung und / oder den raumakustischen Komfort (wie z. B. Kantinen, Bibliotheken, Pausenräume)
Agenda 2030 Bonus - Stressreduktion, Gesundheit und Wohlbefinden
Download DGNB Kriterium SOC1.3
Quelle von „Sustainable Development Goals"-Logos: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/
Dr. Anna Braune
Leiterin Forschung und Entwicklung
Telefon: +49 711 722322-67
a.braune at dgnb.de